Beide Angeklagten werden in Konstanz zu Haftstrafen verurteilt. Foto: © BillionPhotos.com/Fotolia.com

Drei Jahre und drei Monate Haft für 33-Jährigen aus Calw. Telefonüberwachung gilt den Richtern als Beweis.

Calw/Konstanz - Vor dem Landgericht in Konstanz wurde im Verfahren gegen zwei Männer aus der Region, denen unter anderem Drogenhandel vorgeworfen wird (wir berichteten), nun das Urteil gesprochen Ein 41-jähriger Bosnier wurde zu drei Jahren Haft, ein 33-Jähriger aus Calw stammender Mann zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Den beiden Männer wurde vorgeworfen, einen regen Handel mit Marihuana, Kokain und Amphetamin im Raum München und in Singen betrieben zu haben. Die versuchte Vergewaltigung mit schwerer Gesundheitsschädigung und der Besitz zweier Waffen waren ebenfalls Anklagepunkte. Nicht in allen Punkten konnte der Drogenhandel nachgewiesen werden, da hierfür schlichtweg aussagekräftige Beweise fehlten. In den meisten Fällen können die Taten jedoch belegt werden, was laut Staatsanwältin auch aus den TKÜ-Protokollen (Telekommunikationsüberwachungs-Protokollen), die ein Polizeibeamter zuvor ausgewertet und interpretiert hatte, hervorgehe.

Verteidiger: Mandant in Drogenszene "hineingeschlittert"

Diese Protokolle zeigten eindeutig, dass die beiden Angeklagten gemeinsam gehandelt hätten. Dafür spreche der Keller als gemeinsam genutzter Drogenbunker, die Rücksprachen, die meist zwischen den beiden Angeklagten stattgefunden hätten und auch das gemeinsam genutzte Auto.

Der Wirkstoffgehalt der nicht geringen Mengen sei in den meisten Fällen um ein Vielfaches überschritten worden. Der Bosnier habe sich in acht Fällen strafbar gemacht, der zweite Angeklagte in sieben Fällen. Für den 41-Jährigen forderte die Staatsanwältin eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren, für den 33-Jährigen eine Strafe von insgesamt vier Jahren. Die vorgeworfene Vergewaltigung könne nicht eindeutig nachgewiesen werden. Die Staatsanwältin regte an, die Handlung als sexuellen Übergriff zu werten.

Anschließend hatten die beiden Verteidiger die Möglichkeit, sich zu äußern. Der Verteidiger des 33-Jährigen merkte an, dass bei nicht allen angeblich durchgeführten Taten genügend Beweise vorlägen. Durch die teilweise uneindeutig interpretierbaren Protokolle entstand für ihn ein "Wirrwarr". Sein Mandat habe in der Vergangenheit nie etwas mit Drogen zu tun gehabt, durch den 41-Jährigen könnte er "da hineingeschlittert" sein. Er plädierte aus diesem Grund für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Verteidigerin beklagt sich über Ermittlungsmethoden

Die Verteidigerin des Bosniers konnte die Protokolle der Polizei absolut nicht nachvollziehen: "Es erinnert mich an die Gebrüder Grimm." Sie kritisierte das gesamte Vorgehen der Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft im Verfahren, das ausschließlich auf Vermutungen und Interpretationen beruhe. Sie forderte ein faires Ermittlungsverfahren, das aus ihrer Sicht bisher nicht stattgefunden habe, da in keiner Weise zugunsten des Angeklagten ermittelt wurde, immer nur gegen diesen.

Im Laufe der Verhandlung habe sie sogar Zweifel am deutschen Rechtssystem bekommen. Das letzte Wort hatten die Angeklagten. Der Bosnier schloss sich seiner Verteidigern an, der 33-Jährige fügte hinzu: "Ich weiß, dass ich kein unbeschriebenes Blatt bin, aber ich habe noch nie in meinem Leben mehr als 300 Gramm Drogen besessen oder verkauft."

Der 41-Jährige wurde schließlich zu drei Jahren, der 33-Jährige zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Die Begründung: Die polizeilichen Protokolle seien zwar nicht immer eindeutig gewesen, aber durch die umfangreichen polizeilichen Überwachungen konnte bewiesen werden, dass sich die Angeklagten ständig über Betäubungsmittel ausgetauscht hätten.

Die Kammer konnte einige Taten nachweisen, aber nicht alle Anklagepunkte, weshalb die Angeklagten in einigen Punkten freigesprochen wurden. Der 33-Jährige wurde zudem wegen Besitz von zwei scharfen Waffen schuldig gesprochen. Im Fall der versuchten Vergewaltigung wurde er freigesprochen.