In Folge der Kommunalwahl werden auch die Ortsvorsteher gewählt. In Rosenfeld gibt es eine Veränderung.
Alle fünf Jahre werden die Ortschaftsräte neu gewählt. An ihrer Spitze steht der Ortsvorsteher. Er wird vom Ortschaftsrat dem Gemeinderat vorgeschlagen, der den Ehrenbeamten auf Zeit wählt. In Rosenfeld stellen sich fünf von sechs Ortsvorstehern zur Wiederwahl.