Haushalt: Fehlender Ausgleich führt zu neuen Schulden

Königsfeld. Deutlich voluminöser als bisher ist der ausgedruckte Gemeindehaushalt. Grund ist die Einführung eines neuen kommunalen Haushaltsrechts, das bei mehreren Gemeinderäten für harsche Kritik sorgte.

Kommunale Leistungen sind nun "Produkte"

Bürgermeister Fritz Link beschrieb die neue Haushaltsstruktur und hatte den Entwurf mit "Ressourcenverbrauch im Fokus" überschrieben, dem eigentlichen Ziel der Änderungen. Zum Beispiel gibt es nun einen Ergebnishaushalt, vergleichbar einer Gewinn- und Verlustrechnung. Nötig ist zudem eine komplette Vermögensbewertung. Auch wurde die kaufmännische doppelte Buchführung etabliert. Eine weitere Änderung ist, dass Leistungen, die Bürger von der Gemeinde erhalten, nun als "Produkte" bezeichnet werden.

Einen großen Unterschied macht, dass alle Vermögensgegenstände einer Gemeinde über deren Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden müssen. Statt bisher 700 000 Euro liegen die nun bei 1,45 Millionen Euro und könnten laut Link sogar noch steigen, da die Bewertung noch nicht abgeschlossen ist. Das führt dazu, dass der Haushaltsausgleich für 2020 nicht ganz gelingt. Matthias Weisser fragte, was in diesem Fall in den Folgejahren passiert. Ein fehlender Ausgleich führe zu neuen Schulden, so Link. Man gehe aber davon aus, in den Folgejahren wieder positiv zu werden. Es sei "der alte Kampf den wir ständig haben, nur mit neuen Begriffen" beschwichtigte Bernd Möller.

Eigentlicher Kritikpunkt nicht nur des Bürgermeisters sondern auch mehrerer Gemeinderäte waren viele neue Begriffe, aus denen nicht mehr ersichtlich ist, worum es sich eigentlich handelt. Stefan Giesel sprach sarkastisch von einem "Beitrag zum Abbau der Bürokratie." Es werde alles sehr viel komplexer, außer Aufwand und Mehrkosten gebe es keinen Erkenntnisgewinn, so Link.

Der Bürger könne das überhaupt nicht mehr nachvollziehen, kritisierte Möller. Eigentlich habe das neue Haushaltsrecht zu mehr Transparenz führen sollen, so Link. Die neuen Begriffe seien aber nicht transparenter. Die Gemeinde sei aber zur Einführung des neuen Haushaltsrechts gesetzlich verpflichtet. "Ich finde die Begriffe noch altertümlicher als vorher", so Franziska Hornscheidt.