Nicht ganz ausgelastet ist das Angebot der Kindertagespflege in Königsfeld. Die Betreiberin möchte die Räumlichkeiten nun verkleinern. Foto: © Robert Kneschke/Fotolia.com Foto: Schwarzwälder-Bote

Ausschuss: Maximal fünf Plätze möglich / Betreiberin will Räume teilweise zur Umnutzung verkleinern

Um die Gewährung eines Investitionszuschusses für die "Königs-Betreuungs-Insel" ging es im Ausschuss für Tourismus, Kultur, Bildung, Jugend und Soziales.

Königsfeld. Laut Hauptamtsleiter Steffen Krebs teilte der Förderverein mit, dass sich der Betrieb der Kindertagespflege in der derzeitigen Form finanziell nicht trägt. In diesem Jahr könnten keine neun Kinder betreut werden. Die Betreuung erfolge derzeit in Form einer "Tagespflege in anderen geeigneten Räumen" nach dem TIGER-Modell, mit maximal fünf Plätzen für Kinder unter drei Jahren.

Zehn-Prozent-Förderung

Die Räume seien derzeit zu groß, so Krebs. Die Betreiberin wolle diese verkleinern und einen Teil vermieten. Sie habe dafür einen Investitionszuschuss von 5000 Euro beantragt. In der Kostenschätzung fanden sich auch Ausgaben zum Ausbau einer Außenterrasse. Die sei nach Aussage des Landratsamtes und des Vereins TAPS nicht zwingend erforderlich, es gebe aber Empfehlungen vom Landesverband zu Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder im Außenbereich.

Die Verwaltung schlug vor, im Gegensatz zum Antrag die ganz normale zehnprozentige Förderung zu geben. Das entspräche dem, was Vereine üblicherweise als Investitionskostenzuschuss von der Gemeinde erhalten. Entsprechend der Bausumme wären das 4245 Euro. Da eine baurechtliche Nutzungsänderung nötig ist, könne der Zuschuss nur unter Vorbehalt gewährt werden.

Auch Bürgermeister Fritz Link sprach sich für eine Zehn-Prozent-Förderung aus, da es sich um einen privaten Verein handle. Auch sei so ein gewisser Abzug für die Terrasse gegeben, die wirklich nicht zwingend sei. Es sei unstrittig, dass das für die Kinder gut sei. Man könne aber auch im Doniswald spazieren gehen. Der Ausschuss stimmte für den Vorschlag der Verwaltung.

Eine Besucherin stellte zu Beginn den Antrag, alle Tagesmütter gleich zu behandeln und in den Bedarf aufzunehmen. Das ist laut Link aber nur im Rahmen des TIGER-Modells möglich. Freiberuflich tätige Tagesmütter fielen nicht in diese Kategorie. Man schätze diese als sehr begrüßenswertes Angebot. Eine Bezuschussung ihrer freiberuflichen Tätigkeit sei aber nicht geplant.