Die Anwohner bemängeln die stark zugenommene Verkehrsdichte auf der L 177. Foto: Gollnow Foto: Schwarzwälder Bote

Rat: Neues Gutachten nach Bürgerbitte erstellt / Werte sind nicht hoch genug

Königsfeld. Mit dem Antrag von Einwohnern bezüglich eines Lärmschutzwalls entlang der L 177 hat sich der Ausschuss für Umwelt, Technik, Wirtschaft und Verkehr beschäftigt. Eine Berechnung ergab keine Notwendigkeit weiterer Schallschutzmaßnahmen.

Im März 2018 war bei der Gemeinde ein Schreiben von Anwohnern des Areals Bismarckstraße/Jahnstraße eingegangen. Sie begrüßten darin den Neubau einer Seniorenwohnanlage als guten und wichtigen Schritt für die Zukunft der Gemeinde. Jedoch bemängelten sie zugleich, dass sich der Verkehr auf der L 177 in den vergangenen Jahren überproportional entwickelt habe. Daher befürchteten sie, dass die ihrer Meinung nach schon starke Verkehrsdichte auf der parallel zur Landesstraße verlaufenden Jahnstraße durch den Neubau nochmals stark zunehmen und die Lärmbelästigung "unerträglich" werde. "Schon jetzt kann man in der Nacht nicht mehr mit geöffnetem Fenster schlafen", hieß es in dem Schreiben der Anwohner.

Die Verfasser wiesen zudem auf weiteren Lärm hin, der ihrer Meinung nach durch den Ausbau von Natursportpark und Fußballplatz verursacht wird. In warmen Nächten werde fast durchgehend auf dem Natursportpark gegrillt und lautstark gefeiert. Der Lärm durch die Musikboxen schalle ungemindert hinüber ins Wohngebiet, hieß es in dem Schreiben. Letztlich baten die Anwohner um eine Prüfung, ob "im Sinne der Bürgerzufriedenheit" mit dem Aushub des geplanten Pflegeheim-Neubaus ein Erdwall als Lärmschutzwand entlang der L177 errichtet werden könnte.

Bürgermeister Fritz Link wies darauf hin, dass man schon früher für den südlichen Bereich der Bismarckstraße und das Pflegeheim Lärmschutzgutachten erstellt habe. Diese hätten ergeben, dass die Grenzwerte nicht erreicht würden. Trotzdem habe man das Anliegen der Bürger ernsthaft aufgegriffen und im April ein neues Gutachten erstellen lassen, um die Werte nochmals zu überprüfen.

Beauftragt mit der Erstellung des Gutachtens wurde die Ingenieurgesellschaft "Gerlinger + Merkle" aus Schorndorf. Das Urteil der Experten fiel eindeutig aus. Die Immissionsgrenzwerte von tagsüber 59 Dezibel (A) und nachts 49 Dezibel wurden nicht erreicht. Tatsächlich ergab sich aus den Rasterlärmkarten für tagsüber ein Bereich von etwa 50 bis 55 Dezibel für das der Landesstraße am nächsten stehende Gebäude, die übrigen finden sich in etwa in Bereichen von 40 bis maximal 50 Dezibel.

In der Nacht sinken die Werte laut Gutachten weiter, die Gebäude liegen jeweils in den Bereichen mit noch einmal fünf Dezibel weniger. "Für das bestehende allgemeine Wohngebiet sind keine weiteren Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Imissionsgrenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung notwendig", lautete deshalb das abschließende Fazit.

Letztlich gebe es keine Verpflichtung, einen Lärmschutzwall zu bauen, sagte Link. Das war auch die einhellige Meinung der Ausschussmitglieder. Zwar nehme die Verkehrsdichte in Richtung Kreisverkehr zu und das nördlichste Gebäude stehe nur etwa 30 Meter von der L 177 entfernt, erklärte Link. Jedoch habe es die Straße bei dessen Bau schon gegeben und ein Lärmschutzgutachten hatte schon früher auf passiven Lärmschutz, also zum Beispiel entsprechend gedämmte Fenster, hingewiesen. Aus all diesen Gründen stimmte der Ausschuss geschlossen gegen den Bau einer Lärmschutzwand.