Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung soll in Erdmannsweiler eine innerörtliche Brachfläche bebaut werden. Foto: Zelenjuk Foto: Schwarzwälder Bote

Ortschaftsrat: Anwohner sorgen sich um mögliche Schäden an ihren Häusern / Spielplatz ist nicht vorgesehen

Nicht begeistert waren Anwohner im Ortschaftsrat über die Ankündigung einer möglichen Wohnbebauung auf einer innerörtlichen Brachfläche. Mehrere Zuhörer äußerten Bedenken und Fragen.

Königsfeld-Erdmannsweiler. Gekauft hatte das Grundstück die Firma Glatthaar Fertigkeller aus Schramberg, bei der Sitzung vertreten durch Olga Gozdzik. Man lege großen Wert auf nachhaltige Entwicklung. Es handle sich um "ein wunderbares Beispiel der Innenentwicklung".

Geplant ist die Bebauung eines Gebiets nördlich der Ortinstraße beziehungsweise Richtung Lehenstraße. Das Gebiet soll in Abstimmung mit der Verwaltung "Oberdorf" heißen, erklärte Bernd Ohnmacht vom Ingenieurbüro Ohnmacht aus Sulz am Neckar. Erschließungs- und Bebauungsplanung fänden in Abstimmung mit der Gemeinde statt, um ortsübliche Standards einzuhalten. Üblich sei, umliegende Häuser im Vorhinein zu begutachten, um während der Bauphase entstehende Schäden feststellen zu können.

Geplant ist eine Erschließungs- beziehungsweise Stichstraße mit Wendeanlage, einer Parkfläche am Ende sowie einem Fußweg zur bisherigen Bebauung. Die Zufahrt soll über die Ortinstraße erfolgen. Freddy Staiger fragte nach Spielmöglichkeiten für Kinder. Laut Gozdzik hat die Straße einen verkehrsberuhigten Bereich. Parken entlang der Straße sei nicht erlaubt, ein Gehweg nicht geplant.

Ortsbaumeister Jürg Scheithauer wies auf den Spielplatz im Unterbühl hin. Man könne nicht für jedes Gebiet einen Spielplatz bauen. Die Erfahrung zeige, dass Kinder Spielstraßen intensiv nutzten. Achim Leibach fragte nach einem Namen für die neue Straße. Das könne der Ortschaftsrat entscheiden, erklärte Ortsvorsteher Armin Wursthorn. Möglich seien die Erweiterung der Ortinstraße oder ein neuer Name.

Angedacht sind laut Ohnmacht sieben Grundstücke mit Größen von 450 bis 500 Quadratmetern. Scheithauers Aussage, dass der vorgeschriebene Mindestabstand zur vorhandenen Bebauung bei 2,50 Meter liegt, sorgte für Unruhe. Laut Gozdzik liegt der kleinste geplante Abstand zwischen Gebäuden bei zehn Metern.

Laut Ohnmacht ist eine zweigeschossige Bauweise möglich, allerdings mit Höhenbeschränkung. Zwei Vollgeschosse seien nicht gewünscht. Es gehe darum, den Geländeabfall zu nutzen. Die Haushöhe orientiere sich an der Umgebungsbebauung. Gewünscht seien Sattel- oder Walmdächer, gegebenenfalls versetzte Pult-, jedoch keine Flachdächer. Dachgaupen in untergeordnetem Maß seien möglich.

Für die nötige Ver- und Entsorgungsleitungen werde man sorgen. Geplant sei ein Kanaltrennsystem. Vorgeschrieben seien Retentionszisternen, um Regenwasser zu puffern und verzögert in den Kanal zu geben. Nebenanlagen seien nur in der überbaubaren Fläche zulässig. Auch Doppelhäuser seien möglich, aber keine Reihenhäuser oder Geschosswohnungsbau.

Sie verstehe die Ängste der Eigentümer, versicherte Waltraud Polkowski. Allerdings wolle man eine Innenentwicklung und junge Familien im Ort. Klares Ziel des Gesetzgebers sei Innen- vor Außenentwicklung, so Scheithauer. Das könne den Ortskern beleben. Auch seien Erschließung und Unterhaltung neuer Verkehrsflächen weit teurer. Scheithauer wies darauf hin, dass Anwohner Bedenken im Rahmen der Offenlegung äußern können. Das sei nach dem Gemeinderatsbeschluss möglich, der vermutlich am 10. Oktober erfolge.

Ein Satzungsbeschluss sei für Mitte Dezember geplant. Laut Wursthorn könnte mit dem Bau 2019 begonnen werden. Der Ortschaftsrat gab einstimmig die Empfehlung, das Bauvorhaben weiter zu verfolgen.