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Kloster Ettal: Ehemaliger Verfassungsrichter stellt Abschlussbericht zu Verbrechen vor.

Ettal - Fast genau ein Jahr nach Bekanntwerden der ersten Missbrauchsvorwürfe gehen jetzt der Opferverein und der Konvent der Benediktinerabtei Ettal aufeinander zu. Basis ist ein Bericht, den der frühere Thüringer Justizminister und Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch über die Vorfälle in Internat und Schule seit den 40er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erstellt hat. Darin wird der Klosterleitung vorgeworfen, gegen sexuellen Missbrauch und Grenzüberschreitungen im Internatsleben nicht entschlossen vorgegangen zu sein.

Für die Opfer der Ettaler Erziehungseinrichtungen hielt Jentsch gute Nachrichten bereit. Das Kloster richte für Entschädigungsleistungen an sie einen Fonds über 500000 Euro ein. Dafür sollen keine Kirchensteuermittel und Spenden, sondern Vermögenswerte des Klosters herangezogen werden. Ein unabhängiges Kuratorium, dem die ehemalige Präsidentin des bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Edda Huther, vorsitzen wird, soll über die Verteilung der Gelder entscheiden. Dabei könnten im Einzelfall auch Beträge über den von der Deutschen Bischofskonferenz hinaus festgelegten Richtwert von 5000 Euro zugesprochen werden, betonte Jentsch.

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und sogenannter Grenzüberschreitungen werden gegen sieben Patres und zwei weltliche Lehrer, der Vorwurf von Misshandlungen oder unangemessener körperlicher Beeinträchtigungen wird gegen 15 Patres erhoben, listete Jentsch auf. Die beiden Tätergruppen überschnitten sich. Was die Zahl der Täter angehe, so handele es sich um Einzelfälle, sagte der Rechtswissenschaftler. Die Zahl der Vorfälle aber lasse darauf schließen, dass "Missbrauch und Grenzüberschreitungen dem Internatsleben nicht fremd waren".

Heftige Gewalt

Noch kritischer fiel Jentschs Beurteilung der körperlichen Gewaltanwendung in Ettal aus. Im Kloster habe ein "Ritual der Disziplinierung geherrscht, das den Anspruch auf Zucht und Ordnung mit außergewöhnlicher Härte exekutierte". Das System der körperlichen Gewaltanwendung sei auch auf die zur Aufsicht eingesetzten Schüler übertragen worden, stellte Jentsch fest: "Das alles spricht dafür, dass körperliche Gewaltanwendung zur Erziehung der anvertrauten Jugendlichen dazugehörte."

Die Verhältnisse in Ettal haben sich nach den Feststellungen Jentschs allerdings seit etwa 1990 deutlich gebessert. Zu diesem Zeitpunkt sei es zu einer Wende gekommen, was die körperlichen Misshandlungen angehe. Der ehemalige Verfassungsrichter führte dies auf das Abtreten einer Generation klösterlicher Erzieher zurück, die auf pädagogische Aufgaben in einem Internat nicht vorbereitet und überdies mit einer Sieben-Tage-Woche überlastet gewesen seien. Die Arbeitsbedingungen von damals seien heute kaum noch vorstellbar. Dies bedeute jedoch keine Rechtfertigung für Misshandlungen in diesem Ausmaß, unterstrich Jentsch.

Gegen bekanntgewordene Missbrauchsfälle sei die Klosterleitung nicht entschlossen vorgegangen, stellte der ehemalige Verfassungsrichter fest. Nicht einmal ein besonders beschuldigter Pater, der 2009 gestorben war, sei aus dem Kloster entfernt, sondern immer nur mit anderen Aufgaben betraut worden. Der Sprecher der Opfer des Ettaler Internats- und Schulbetriebs, Robert Köhler, begrüßte Jentschs Bericht. Dessen Akzeptanz durch die Klosterleitung sei ein wesentlicher Schritt. Noch vor kurzem hatte Köhler den Patres fehlende Empathie vorgeworfen. Mittlerweile sei das Gegenüber empathischer geworden, sagte Köhler. Wichtig für die Betroffenen sei auch die am Donnerstag bekanntgewordene Zusage, im oder am Kloster einen Ort des Gedenkens an das geschehene Unrecht einzurichten.

Auf Geschädigte zugehen

Klosterabt Barnabas Bögle würdigte Jentschs Bericht als äußerst solide Arbeit. Das Kloster wolle weiterhin auf die Geschädigten zugehen und sich mit den Vorgängen mit Blick auf die Zukunft auseinandersetzen. Dazu dienen soll auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Vorfälle durch das Münchener Institut für Praxisforschung und Projektberatung.

Alle Hindernisse für einen Ausgleich zwischen Opfern und Kloster werden damit freilich noch längst nicht aus dem Weg geräumt sein. Opfervertreter Köhler kritisierte die Höhe der Regelentschädigung von 5000 Euro. Das sei angesichts der Größe der Kirche nur ein Portokassenbetrag. Den meisten Geschädigten komme es freilich nicht auf das Geld an, sondern auf die damit verbundene Anerkennung ihrer Verletzungen. Einige seien freilich von den Geschehnissen in Ettal als Kinder so aus der Bahn geworfen worden, dass sie in ihrem Leben nicht das erreicht hätten, was sie hätten erreichen können, so Köhler. Diese seien mit nur 5000 Euro nicht einverstanden.