Beinahe zwei Jahre ist der Abend in der Freudenstädter Notaufnahme her: Ein aggressiver Patient wird fixiert. Zwei Krankenpfleger sind im Einsatz, der eine wirft dem anderen hinterher Misshandlung des Patienten vor. Nun steht dieser wegen falscher uneidlicher Aussage in Pforzheim vor Gericht.
Was ist am späten Abend des 16. Juli 2021 in der Notaufnahme des Freudenstädter Krankenhauses passiert? Das versucht Marc-Robin Rastätter, Richter am Amtsgericht Pforzheim, herauszufinden. Dort muss sich seit Montag Krankenpfleger Karsten T. (Name von der Redaktion geändert) verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm falsche uneidliche Aussage vor.
Dass die Meinungen der Beteiligten zu den Vorfällen an dem Abend weiterhin auseinander gehen, das zeigte sich in der Verhandlung in Pforzheim. Einig sind sie sich immerhin darin: Am 16. Juli war ein stark alkoholisierter und sehr aggressiver Patient in die Notaufnahme des Klinikums gebracht worden. Zwei Polizisten, zwei Rettungssanitäter, die diensthabende Ärztin in der Psychiatrie, Karsten T. als Pfleger in der Notaufnahme sowie Daniel M. , Psychiatriepfleger, waren mit seiner Versorgung betraut. Aufgrund seiner Aggressivität musste der Patient fixiert werden. Und dann?
Die Konsequenzen Für Daniel M. hatte der Abend gravierende Folgen. Karsten T. hatte sich nämlich tags darauf einer – unbeteiligten – Ärztin von der psychiatrischen Abteilung anvertraut. M. solle sein Knie in den Bauch des Patienten gedrückt haben, mit einer Hand dessen Kopf gehalten und mit einem Finger der anderen Hand in das Auge des Patienten gedrückt haben. Dann soll er gesagt haben: „Wer ist jetzt die Schwuchtel?“ Mit eben jenem Wort und noch schlimmeren Ausdrücken habe der Patient sie zuvor ständig beschimpft.
Das Gespräch T.s mit der Ärztin brachte einen Stein ins Rollen: Kurz darauf wurde M. nach eigenen Angaben ohne Angaben von Gründen freigestellt, weniger später kam die fristlose Kündigung der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt (KLF).
Gegen diese Kündigung hatte M. vor dem Arbeitsgericht Pforzheim geklagt. Zunächst ohne Erfolg. In zweiter Instanz, vor dem Landesarbeitsgericht Stuttgart, erhielt er im vergangenen November dann doch Recht: Weil die beiden anwesenden Polizisten ihn entlasteten, keine Misshandlung beobachtet hatten. In der Folge steht nun der einstige Zeuge Karsten T. als Angeklagter wegen Falschaussage vor Gericht.
Das sagt der Angeklagte T. ist anzumerken, dass ihn die Sache auch nach zwei Jahren bewegt. „Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind grundlegend falsch“, beginnt er seine Aussage. Von seiner Version der Ereignisse weicht er indes nicht ab. So habe er zum einen eine rassistische Beleidigung gehört – Daniel M . hat kroatische Wurzeln – bevor es zu dem angeblichen Vorfall kam. Zum andern sei er mit M. und dem Patienten alleine im Raum gewesen – beides stellen M. und die Ärztin anders da. Der Vorfall hat dem jungen Pfleger laut Aussage so zugesetzt, dass er zu Hause mit seiner Lebensgefährtin darüber sprach. „Perplex“ sei er gewesen, alles sei richtig schnell gegangen. Als er am nächsten Morgen immer noch daran dachte, sagte seine Partnerin: „Führ’ doch ein Reflexionsgespräch.“ Weil die am Freitag diensthabende Ärztin nicht da war, sprach er mit einer anderen aus der Abteilung. Ihm sei nicht bewusst gewesen, was er damit lostrete.
Das sagt Daniel M. Auch er blieb in Pforzheim bei seiner Aussage: Die Misshandlung hat es demnach nicht gegeben. Er sei auch nicht rassistisch oder als Schwuchtel beschimpft worden. Zudem sei er nie mit dem Patienten allein gewesen, die Polizisten waren demnach immer im Raum.
Von Richter Rastätter gefragt, was für ein Motiv der Kollege haben könnte, ihn falsch zu beschuldigen, meinte der 42-Jährige: „Ich glaube, dass jemand ihn dazu angestiftet hat.“ So sei er der einzige Mitarbeiter mit einem lukrativen Nachtwachenvertrag gewesen – den er los ist.
Das sagt die Ärztin Die an diesem Abend diensthabende Medizinerin kann sich aus der angeblichen Misshandlung nichts machen. Sie sagte in Pforzheim aus, nur zweimal kurz den Raum verlassen zu haben. Und sie bestätigte, dass die Polizisten immer bei M. und dem Fixierten waren – Karsten T. dagegen am Ende nicht mehr. Auch ihr war anzumerken, dass sie der Fall noch immer beschäftigt. Dies auch, weil sie sich als diensthabende Ärztin verantwortlich fühlt, aber nach eigener Aussage von der KLF keinerlei Informationen bekommt und auch nicht befragt wurde. Dazu kommt: In rund 40 Jahren als Ärztin habe sie noch keinen so aggressiven Patienten erlebt. Vor Gericht gab sie die schlimmen Beleidigungen wieder – ihre Beschreibungen deckten sich mit denen von Daniel M.
Das sagt der der Richter des Arbeitsgerichts Die Aussage von Lutz Haßel, der die Kündigung im März 2022 in erster Instanz für Rechtens erklärt hatte, dauerte nur wenige Minuten. Er erklärte, dass er die Aussage von Karsten T. damals für glaubhaft gehalten hatte – trotz der differierenden Aussagen der Polizisten und von Daniel M.
Wie geht es jetzt weiter? Am Montag, 31. Juli, wird die Hauptverhandlung fortgesetzt. Dann sollen die beiden Polizisten aussagen, die in der Notaufnahme dabei waren. Zudem wird womöglich ein Pfleger aus der psychiatrischen Abteilung gehört. Das ist auch ein Versuch Licht in die Gerüchteküche zu bringen, die seither am Klinikum Freudenstadt brodelt. Denn die Atmosphäre in der Psychiatrie, das wird an der Aussage der Ärztin deutlich, ist seither eine andere.