Wahlhelfer und Verwaltungsmitarbeiter in Pfalzgrafenweiler dürften sich über den Gemeinderatsbeschluss freuen: Das Auszählen der Stimmen gilt mit unechter Teilortswahl als deutlich komplizierter. (Archivfoto) Foto: Stadler

Bereits zum vierten Mal befasste sich der Gemeinderat Pfalzgrafenweiler mit der Sitzverteilung nach der Kommunalwahl 2024 – und beschloss nun doch und überraschend deutlich die damit zusammenhängende Abschaffung der unechten Teilortswahl.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats stand nach der Anhörung der Ortschaftsräte die Abschaffung der unechten Teilortswahl mit Änderung der Hauptsatzung auf der Tagesordnung. In diesem Fall musste der im Mai gefasste und vom Kommunalamt Freudenstadt beanstandete Beschluss des Gemeinderats, wonach die Sitzzahl auf 20 angehoben werden sollte, aufgehoben werden.

In der aktuellen Amtsperiode umfasst das Gremium planmäßig 19 Sitze, zusätzlich aber drei Ausgleichssitze, also insgesamt 22 Ratsmitglieder neben dem Bürgermeister.

Bei der Anhörung der Ortschaftsräte hatten vier Gremien für die Abschaffung der unechten Teilortswahl gestimmt. Der Ortschaftsrat Bösingen sprach sind dagegen aus und befürwortete den Verwaltungsvorschlag, die Sitzzahl auf 16 zu reduzieren.

Eindeutiges Ergebnis in den Ortschaftsräten

Bürgermeister Dieter Bischoff verwies nun auf gemeinsam mit Hauptamtsleiter Marco Kaupp konstruktiv geführte Diskussionen in den Ortschaftsräten und das eindeutige Ergebnis. Auch bei einem Beibehalt der unechten Teilortswahl und einer Sitzreduzierung auf 16 sei die Hauptsatzung zu ändern, ergänzte er. „Nach 50 Jahren seit Einführung der unechten Teilortswahl und dem Zusammenwachsen der Teilorte ist die Abschaffung ein starkes Zeichen“, so Bischoff. „Die Ratsmitglieder werden durch die Stimmen der Gesamtgemeinde gewählt und sie sind dem Gesamtgemeinwohl verpflichtet.“

Oliver Döttling (FWV) erkundigte sich, ob bei der kommenden Wahl auch weitere Listen berücksichtigt werden könnten, was Hauptamtsleiter Kaupp bestätigte. Heide Mast (FWV) signalisierte, dass sie, wie in der Ortschaftsratssitzung in Bösingen, auch jetzt gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl stimmen werde: „Damit auch weiterhin jeder Teilort seine Vertreter im Gemeinderat hat.“

Gärtner: Ortsvorsteher in der „Bittstellerposition“

Adolf Gärtner, Gemeinderat (FWV) und Ortsvorsteher von Bösingen, betonte, dass er jede demokratische Entscheidung mittrage. Er überlege jedoch, was für die Ortsteile langfristig besser sei, schließlich habe sich die unechte Teilortswahl bewährt und in der Vergangenheit einen hohen Stellenwert gehabt. Ortsvorsteher, die im Gemeinderat kein Stimmrecht haben und keine Anträge stellen dürfen, seien in der „Bittstellerposition“, befand er. Das der unechten Teilortswahl anhaftende negative Image sehe er nicht, ihm sei sympathischer, sie beizubehalten.

Er habe sich lange gegen die Abschaffung gewehrt, bekannte Andreas Ziefle, Gemeinderat (CDU) und Ortsvorsteher von Kälberbronn. Jeder solle aber die Chance haben, sich für die Kommunalwahl aufstellen zu lassen. Zudem, so Ziefle, hätten auch künftig engagierte Kandidaten aus den Ortsteilen große Chancen, gewählt zu werden. Doris Sannert erläuterte den für sie als Gemeinderätin und Ortsvorsteherin bestehenden Interessenkonflikt, wonach sie Edelweiler vertrete und gleichzeitig das Gemeinwohl im Auge haben müsse. Sie machte deutlich, dass die Empfehlungsbeschlüsse aus den Ortschaftsräten schwerer wiegen als die Stimme derer, die im Gremium sitzen. Letztlich sehe sie die Ortsteile deshalb besser vertreten durch den Ortsvorsteher, auch wenn der kein Stimmrecht im Gemeinderat habe.

Keine Entscheidung für die Ewigkeit

Zum Ende der Diskussion wollte Eberhard Kaiser (CDU) bestätigt wissen, dass die Abschaffung der unechten Teilortswahl nach fünf Jahren wieder rückgängig gemacht werden könnte, was möglich ist.

Der Beschluss zur Abschaffung der unechten Teilortswahl fiel mit 17 Ja- und zwei Nein-Stimmen. Die Sitzzahl im Gemeinderat wird auf 18 festgelegt, die Hauptsatzung entsprechend neu gefasst.

In Neu-Nuifra wachsen die Begehrlichkeiten

Antrag
Ratsmitglied Adolf Gärtner (FWV) wagte einen Vorstoß und beantragte, nachdem beim Ortsjubiläum in Neu-Nuifra der Wunsch laut geworden sei, diesen Bezirk in einen Ortsteil zu ändern, diese Änderung. Hierzu zitierte er aus einer Bachelorarbeit im Verwaltungsstudium, dass eine solche Entscheidung bereits bei einer Einwohnerzahl ab 50 möglich sei. Deshalb wollte Gärtner, da Neu-Nuifra kein Antragsrecht habe, dieses Antragsrecht als Ratsmitglied wahrnehmen.

Reaktion
Bürgermeister Dieter Bischoff fühlte sich ebenso wie Ratsmitglied Kurt Kirschenmann (SPD) von dem Antrag Gärtners überrumpelt. Bischoff hielt den jetzigen Zeitpunkt nicht für richtig. Außerdem sei ihm neu, dass die Ortschaftsverfassung bereits für 50 Einwohner gelte. Er sagte, dass wegen fehlender eigener Gemeindegrenzen in Neu-Nuifra kein eigener Wahlbezirk gebildet werden könne und bat darum, das Thema erst einmal zurückzustellen.

Rückzug
Gärtner zog daraufhin den Antrag zurück. Peter Dieterle (FWV) sagte, er könne beide Positionen verstehen und stehe der Angelegenheit positiv gegenüber, sofern sie später behandelt werde. Kirschenmann fehlten für eine Sachentscheidung wichtige Infos. Deshalb fand er gut, dass Gärtner den Antrag zurückzog. Roland Mäder (FWV) erkundigte sich, ob es zu schaffen sei, das Thema vor der Kommunalwahl zu klären. Das werde versucht, versprach Bischoff.