Das Landgericht Offenburg hatte Suleiman A. – hier an einem der Prozesstermine – im Frühjahr 2019 freigesprochen, da er aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig war. Es ordnete jedoch seine Unterbringung in einer Psychiatrie an. Foto: Armbruster

Suleiman A., der 2018 einen Offenburger Hausarzt tötete, kann nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie abgeschoben werden. Die Klage gegen seine Ausweisung hat er zwischenzeitlich zurückgezogen. Wie es weitergeht, entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Der aus Somalia stammende Mann tötete sein Opfer im Sommer 2018 mit mehr als 30 Messerstichen. Das sah das Landgericht Offenburg im Frühjahr 2019 als erwiesen an – sprach den damals Angeklagten jedoch frei.