Die Landesregierung will vor dem Schiedsgericht in Paris erreichen, dass der französische Konzern Electricite de France (EdF) rund 840 Millionen Euro aus dem Kaufpreis des EnBW-Deals von damals knapp fünf Milliarden Euro zurückzahlt. Foto: dpa

Was ist schief gelaufen damals beim EnBW-Deal? Einmal traf der Staatsgerichtshof schon ein folgenschweres Urteil für die CDU. Nun droht Grün-Rot in Erklärungszwang zu geraten.

Stuttgart - Im Streit um die Frage, ob die grün-rote Landesregierung den Landtag nur unzureichend über die Hintergründe der Klage zum EnBW-Deal vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Paris informiert hat, setzt der baden-württembergische Staatsgerichtshof auf eine außergerichtliche Einigung. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten hat das Gericht per Beschluss jetzt sowohl die Landesregierung als auch die klagende Südwest-FDP aufgefordert, nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Beide Seiten wurden aufgefordert, sich bis spätestens 30. Juli zu einer Vergleichslösung zu äußern. Der für den 22. Juli anberaumte Termin einer mündlichen Verhandlung wurde abgesagt.

Die FDP, angeführt von Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke, hatte im Februar dieses Jahres die Organklage beim Staatsgerichtshof eingereicht, um von Grün-Rot mehr Informationen zu der Klage in Paris zu erhalten, unter anderem auch zu der Frage, welche Anwaltskosten das Land zu tragen hat. Man wolle mit der Klage versuchen, „die Landesregierung zur Einhaltung der Landesverfassung zu zwingen und dem Parlament die Auskünfte zu geben“, hatte Rülke gesagt. Die Landesregierung will vor dem Schiedsgericht in Paris erreichen, dass der französische Konzern Electricite de France (EdF) rund 840 Millionen Euro aus dem Kaufpreis des EnBW-Deals von damals knapp fünf Milliarden Euro zurückzahlt. Ursprünglich hatte der baden-württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) sogar eine Rückzahlung von rund zwei Milliarden Euro einklagen wollen. Diese Summe wurde dann aber reduziert. Grün-Rot hält dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) vor, bei dem EnBW-Aktiengeschäft im Dezember 2010 einen zu hohen Preis an die Franzosen gezahlt zu haben und will mittels der Klage einen Teil des Geldes zurückerhalten.

Die grün-rote Landesregierung hatte bisher jegliche Auskunft zu dem Verfahren in Paris abgelehnt. In seiner Verfügung fordert der Staatsgerichtshof die Koalition nun auf, diese Informationspolitik nochmals zu überprüfen und offene Fragen zum Verfahren und zu den Kosten zu beantworten. Sollte dies gelingen, könnte das Verfahren „für erledigt erklärt werden“, heißt es in der Verfügung des Gerichts. Eine Sprecherin von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) bestätigte gegenüber den Stuttgarter Nachrichten das Vergleichsangebot. Man werde „das prüfen und eine Stellungnahme für das Gericht vorbereiten“. Auch FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte, der Vorschlag werde nun rechtlich geprüft. Der Vergleichsvorschlag durch den Staatsgerichtshof mache aber schon jetzt deutlich, dass die Klage der FDP gegen die Landesregierung berechtigt war. „Es ist erkennbar, dass nach der Auffassung des Gerichts die Regierung dem Landtag weniger Informationen zur Verfügung gestellt hat, als sie gemusst hätte. Wir hoffen, dass die Regierung die Ohrfeige durch das Gericht zum Anlass nimmt, ihren Umgang mit dem Verfassungsorgan Parlament zu überdenken“, sagte Rülke.