Ob Eigenheim oder Mietskaserne: Weil die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden kann, betrifft diese Reform fast jeden Bürger im Land. Foto: dpa/Henning Kaiser

Villa, Häuschen oder Mehrfamilienhaus behandelt die künftige Grundsteuer im Südwesten gleich. Dagegen wird jetzt geklagt. Was Regierung und Opposition dazu sagen.

Es war wahrscheinlich sowieso nur eine Frage der Zeit, bis das Bundesverfassungsgericht sich erneut mit der Grundsteuerreform befassen muss. Für Baden-Württemberg, wo die Reform seit ihrem Start viel Kritik bei den Bürgern ausgelöst hat, gilt diese Prognose erst recht: Der Bund der Steuerzahler hat in seiner Mitgliederzeitschrift ähnlich wie mit dem klassischen „Wanted“-Steckbrief im Western schon vor Wochen nach Musterklägern gesucht. Das erklärte Ziel des Verbands: Notfalls Deutschlands höchstes Gericht mit der Südwest-Version der Grundsteuerreform zu befassen, um zu klären, ob das Landesgrundsteuergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

Villa, Häuschen oder Mehrfamilienhaus werden gleich behandelt

Inzwischen ist man offensichtlich fündig geworden. An diesem Donnerstag teilte der Steuerzahlerbund mit, dass er gemeinsam mit den Verbänden Haus & Grund Baden sowie Württemberg und dem Verband Wohneigentum die erste Klage vor dem Finanzgericht eingereicht hat. Die vier Kläger stellen explizit mehrere weitere Musterklagen in Aussicht, um die Verfassungsfestigkeit der Landesregeln auf Herz und Nieren zu prüfen.

„Die Fokussierung allein auf den Boden in der Grundsteuer ist unseres Erachtens verfassungswidrig“, betont Eike Möller vom Steuerzahlerbund. „Denn bei gleich großen Grundstücken müssen Eigentümer in Baden-Württemberg die gleiche Grundsteuer entrichten, unabhängig davon, ob dort eine Villa, ein altes Häuschen oder ein mehrgeschossiges Mehrfamilienhaus steht.“

Ob die neue Grundsteuergesetzgebung mit den Geboten der Verfassung in Übereinstimmung zu bringen ist, ist nicht nur in Baden-Württemberg umstritten. In Bayern hat die Linkspartei eine Verfassungsklage gegen die dortige Grundsteuerreform angekündigt und gegen das Bundesmodell, das neun Länder komplett und zwei weitere mit leichten Abweichungen übernommen haben, ist dem Vernehmen nach eine weitere Klage in Vorbereitung. Neben Baden-Württemberg haben Bayern, Hessen, Hamburg und Niedersachsen eigene Landesgesetze beschlossen.

Finanzministerium demonstriert Gelassenheit

Überrascht wurde das Finanzministerium in Stuttgart nicht durch die Klage. Die Debatte über die Verfassungsfestigkeit wird überall in Deutschland geführt, und in Stuttgart hat sich die Landesregierung schon vor der Verabschiedung des Gesetzes durch Rechtsgutachten abgesichert. „Daher gehen wir weiter davon aus, dass unser Modell rechtmäßig ist und sind zuversichtlich, dass es vor Gericht Bestand haben wird“, erklärten die Beamten von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) auf Anfrage. Der Forderung der Kläger, alle Grundsteuerwertbescheide wegen der offenen Rechtsfragen nur noch vorläufig zu erlassen, erteilte das Finanzministerium eine klare Absage.

Der Sonderweg im Südwesten

Spannend wird die Klage im Land aber auf alle Fälle. Denn die hiesige Reform-Variante bemisst die künftige Besteuerung am konsequentesten allein am Wert des Grundstücks, während die Bebauung, die Wohnfläche, das Baujahr und die Zahl der Garagen oder Stellplätze nicht in die Bemessungsgrundlage eingehen. Das Bundesmodell dagegen berücksichtigt neben der Fläche und dem Wert des Grundstücks auch Art, Fläche und Alter der darauf stehenden Gebäude. In diese Wunde legt Eike Möller vom Steuerzahlerbund seinen Finger, wenn er problematisiert, dass im Südwesten egal sein soll, ob ein altes Haus, eine schicke Villa oder ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück steht.

Wegen des Verzichts auf diese Details hat die hiesige Finanzverwaltung die eigene Grundsteuerreform stets als einfacher, transparenter und unbürokratischer bewertet als die konkurrierenden Varianten im Rest der Republik. Die Bürger müssen laut Finanzministerium bei der Grundsteuererklärung wesentlich weniger Daten angeben, als Grundbesitzer in anderen Ländern.

Opposition drückt Klägern die Daumen

„Wir begrüßen die Klage“, betonte der FDP-Finanzpolitiker Stephen Brauer auf Anfrage. „Die Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit liegen auf der Hand. Im Drang, eine möglichst billige Lösung umzusetzen, hat die Landesregierung die Augen vor der Realität verschlossen und ein bürgerfeindliches Chaos produziert.“ Sein SPD-Kollege, Vizefraktionschef Nicolas Fink, bezeichnete die „Musterklage gegen den baden-württembergischen Sonderweg“ als „absolut absehbar“ und unterstrich die Kritik der Verbände. „Die Steuer allein am Grund festzumachen, ohne Rücksicht auf die Bebauung – das ist nicht nur falsch, sondern auch Pfusch!“ Fink forderte die Landesregierung auf, einen „Plan B“ vorzubereiten. „Wer jetzt stur bliebt, riskiert viel mehr Schaden.“

„Dass die Berechnung der Grundsteuer nun auf dem Bodenwert fußen soll, ist absolut ungerecht“, teilte der AfD-Fraktionsgeschäftsführer Emil Sänze mit. Um den Erwerb von Wohneigentum zu fördern, sollte die Grundsteuer aus seiner Sicht ersatzlos gestrichen werden. „Wir hoffen daher, dass das Verfassungsgericht richtig entscheiden wird und diesem grün-roten sozialistischen Ansatz ein Ende bereitet“, ergänzte er.

„Wir gehen weiter davon aus, dass unser Modell einfach, transparent und verfassungskonform ist und sind zuversichtlich, dass es vor Gericht Bestand haben wird“, betonte dagegen der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Marcus Rösler.