Nach seinem Freispruch geht der Inspekteur nun zum zweiten Mal gegen ein Medium vor. Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Andreas Renner geht nun auch gegen die „Bild“-Zeitung vor. Er hat am Hamburger Landgericht eine Unterlassungsklage wegen eines Begriff eingereicht.

Zum zweiten Mal geht Andreas Renner, der freigestellte Inspekteur der Polizei, gegen ein Medium vor, das über den Prozess gegen ihn wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung berichtet hat. Im ersten Fall erließ eine Zivilkammer des Hamburger Landgerichts eine einstweilige Verfügung gegen den Trägerverein der Kontext Wochenzeitung wegen eines Begriffs, der auf Renners Intimbereich anspielt. Daneben hatte der Inspekteur sich auch erfolgreich gegen Darstellungen in einem Kontext-Artikel gewehrt, die sein Eheleben und die Rolle seiner Gattin zum Thema hatten. Dass er sich zunächst gegen die Verwendung des Begriffes in der Online-Publikation wehrte, verwunderte einige Prozessbeobachtende, denn schließlich hatte nicht Kontext den Begriff „P....-Polizist“ geprägt, sondern die „Bild“-Zeitung. Gegen diese zieht Renner nun vor Gericht.