Der südliche Oberrhein ist sowohl als Wohn- als auch auch als Urlaubsgegend beliebt. Das führt zu Konflikten, wenn Wohnraum in Ferienwohnungen umgewandelt werden soll. Foto: Stefan Sauer/dpa

Die Gemeinderäte in Kippenheim, Kappel-Grafenhausen und Rust haben sich am Montag mit Umwandlung von Wohnraum befasst. Obwohl die Gremien die Anträge abgelehnt haben, dürften zumindest einige Touristenherbergen trotzdem kommen.

Die Gemeinden der südlichen Ortenau ringen um Wohnraum und versuchen deshalb die Ferienwohnungen in ihren Gemeinden so gut wie möglich zu begrenzen. Nicht immer sind sie darin jedoch erfolgreich, wie Beispiele aus den Räten zeigen.

Kippenheim: „Wir sind froh, wenn Dauerwohnungen geschaffen werden. Wir sind aber nicht froh über Ferienwohnungen, weil es uns fürs Dauerwohnen nicht hilft“, machte Bürgermeister Matthias Gutbrod seine Meinung zur Umnutzung einer Dachgeschosswohnung in der Ruhegasse deutlich. Der Gemeinderat hatte deren Umnutzung Ende Juni sein Einvernehmen versagt – in Abstimmung mit der Baurechtsbehörde in Lahr. Nach dem im Juli aber Widerspruch gegen diese Entscheidung eingegangen war, hatte Lahr eine 180-Grad-Wende vollzogen. Für das Gebiet rund um die Ruhegasse gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Zwar teilte die Baurechtsbehörde Lahr mit der Gemeinde Kippenheim die Ansicht, dass in diesem Gebiet der Charakter eines allgemeinen Wohngebiets entgegensteht. Jedoch: Dieser werde durch „die ein oder andere Ferienwohnung nicht beeinträchtigt.“ Also solle die Gemeinde Kippenheim die Umnutzung ausnahmsweise zulassen. Die Kippenheimer Verwaltung sah das jedoch anders: Sie fürchtet mit der Zulassung der Umwandlung einen Präzedenzfall zu schaffen. Somit lehnte der Gemeinderat Kippenheim die Umnutzung mit 10 zu drei Stimmen ab. Allerdings hatte die Baurechtsbehörde schon angedroht, dass sie in so einem Fall das Einverständnis ersetzen werde, „Es häuft sich, dass wir Sachen beschließen und uns Lahr dann einen Strich durch die Rechnung macht. Ich frage mich, ob wir nur noch Statisten sind. Wir kennen unseren Ort besser als die Verwaltung in Lahr“, erklärte Rat Lothar Stulz wütend.

Grafenhausen: Schon seit mehreren Jahren befasst sich der Kappel-Grafenhausener Gemeinderat mit der zunehmenden Mietwohnungsraumnot und wehrt sich gegen eine Flut umgebauter oder neuer Ferienwohnungen. Nicht zuletzt auch wegen damit oft verbundener Belästigungen von Nachbarn durch Touristenlärm oder blockierten Straßenparkplätzen. Am Montag ging es um eine Bauvoranfrage zum Neubau einer Beherbergungsstätte im Tramweg – mit gleich 21 Zimmern. Dazu hatte in der Fragestunde schon ein Bürger wissen wollen, wie es denn dabei mit auszuweisenden Stellplätzen aussehe. Parkplätze seien, so Bürgermeister Jochen Paleit, generell noch nicht Gegenstand von Bauvoranfragen. Und ob es dann hier einen klassischen Gasthausbetrieb oder überwiegend Hotel- Übernachtungszimmer gibt? Das gehe, so Paleit, aus den bisherigen Unterlagen nicht eindeutig hervor. Vom zuständigen Landratsamt würde ohnehin noch zu überprüfen sein, ob das Vorhaben hier im Geltungsbereich vom Gewerbegebiet II überhaupt zulässig ist. Dazu befürchtete Rebecca Wild (FW) schon mal, dass hier bestehende Gewerbeflächen dann unter neuen Lärmvorschriften und Restriktionen mit leiden könnten. Nach unaufgeregter Debatte samt Rückfragen stimmte der Gemeinderat sehr deutlich ab: Mit zehn Neinstimmen (einschließlich der des Bürgermeisters) lehnte er die vorliegende Bauvoranfrage bei zwei Enthaltungen komplett ab, überhaupt nur zur Kenntnis zu nehmen. Nun ist das Landratsamt am nächsten Entscheidungszug.

Kappel: Ein Bauantrag,zum „Umbau eines bestehenden Wohngebäudes mit drei Wohneinheiten zu einem Wohngebäude mit fünf Wohneinheiten, davon drei Ferienwohnungen“ im Kappeler Untergarten spaltete die Gemüter des Gemeinderats. Das Gebäude liegt im gelben Ampel-Bereich. Dort dürfen Ferienwohnungen gebaut werden, allerdings muss das Gebäude zu 60 Prozent zu reinen Wohnzwecken genutzt werden. Das war bei einem Verhältnis von 56:44 nicht gegeben. Deshalb wollten mehrere Gemeinderäte das Bauvorhaben verhindern – oder zumindest eine Veränderungssperre aussprechen. Allerdings stellte Paleit fest, dass im Konzept die 60:40-Regeln nicht explizit festgehalten worden sei, sondern nur dass Ferienwohnungen untergeordnet sein müsste. Rebecca Wild (FW) merkte dazu erstaunt an, dass der Bauherr erst jetzt einen Neuantrag auf Einbezug von Ferienwohnungen nachgereicht habe. Als der Rat dem Konzept zugestimmt hatte, war es nur um eine Erweiterung des Wohnbereichs gegangen. Das Baurecht bleibt in dieser Sache kompliziert, stellte der diskutierende Gemeinderat abermals ernüchtert fest. Das Ergebnis: Der Antrag wurde mit je fünf Ja- und Neinstimmen wegen Stimmengleichheit denkbar knapp abgelehnt, bei zwei Enthaltungen. Die Frage ist nun, wie das Landratsamt entscheidet.

Rust: Das Interesse an der Sitzung des Bauausschusses war groß. Streitthema des Abends: Ein Gebäudeabriss und ein auf der selben Fläche folgender Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Ferienwohnungen. Das Neubauprojekt liegt innerhalb des Bebauungsplans „Fischerstraße West“. Dort sind Ferienwohnungen zulässig – unter bestimmten Bedingungen. Die Ferienwohnungen dürfen maximal 40 Prozent der Geschossflächenzahl ausmachen. Das wurde in dem vorgelegten Bauantrag eingehalten. Überzeugen konnte das Projekt die Mehrheit des Ausschusses nicht. Nur Bürgermeister Kai-Achim Klare und Ewald Scherer votierten für den Antrag, der mit drei zu zwei Stimmen abgelehnt wurde. Kritisiert wurde, dass der zur Verfügung stehende Wohnraum nur zu einem Teil für dauerhafte Wohnflächen genutzt werden soll. Der Ausschuss befürchten zudem eine schwierige Parkplatzsituation. Auch von den Anwohnern kam Kritik. Verschiedene Einwendungen sind bei der Verwaltung eingegangen. Auch wegen der Zahl der Ferienwohnungen. Da die Anforderung des Bebauungsplans erfüllt sind, wird das Landratsamt den Bauantrag aller Voraussicht nach genehmigen. Die Kritik verstummen lässt das nicht. „Wenn ich gefragt werde, sage ich meine Meinung“, so Ausschussmitglied Karl-Heinz Debacher.

Ampel-System

Kappel-Grafenhausen und Rust haben eine Ampel-System für Ferienwohnungen: In grünen Bereichen dürfen Ferienwohnungen entstehen, in gelben nur mit Einschränkungen, in roten Bereichen sind Ferienwohnungen komplett verboten.