Anstelle dem Bau einer Holzhütte für die Unterbringung der Kinder hat die Gemeinde einen Bauwagen bestellt. Foto: Herzog

Der geplante Naturkindergarten bei der OGV-Anlage wird im Modell Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) mit 34,5 Wochenstunden betrieben. Vorgesehener Start ist Mitte Oktober.

Im Gemeinderat erinnerte Bürgermeister Franz Moser an den Beschluss vom März, einen Bauwagen für die Unterbringung der Kinder des Waldkindergartens zu bestellen. Dieser werde bis Mitte Oktober geliefert.

Hinsichtlich der Stromversorgung habe es mit Vertretern der Netze BW Gespräche gegeben. Für die Abwasserbeseitigung sei eine Kostenschätzung erstellt worden, die Grundlage für den Förderantrag sei. Es habe auch Gespräche mit den Grundstückseigentümern gegeben. Der Elternbeirat der Kindergärten werde ständig über die Entwicklungen des Waldkindergartens informiert, berichtete der Bürgermeister.

Keine Ganztagsbetreuung

Bei der Festlegung der Öffnungszeiten für die Beantragung der Betriebserlaubnis müssten die Kosten berücksichtigt werden. Die Förderung des Landes richte sich nach der gewichteten Zahl der Kinder, die bis zum 31. März 2023 in der Einrichtung betreut werden. Die Gewichtung wiederum hänge von den Öffnungszeiten ab.

Mit 34,5 Wochenstunden (statt 32,5) würde sich nach aktuellem Stand der Naturkindergarten an der oberen Kante des Gewichtungsfaktors bewegen. Ausgehend von einer Belegung zwischen zehn und 15 Kindern könnten Mehreinnahmen durch eine bessere Förderung von 7500 bis 11 000 Euro generiert werden. Dies bedeute rund 15 Prozent einer Personalstelle, rechnete Moser vor.

„Die Verwaltung empfiehlt eine Öffnungszeit von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 14.30 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 14 Uhr. Mit diesen 34,5 Wochenstunden ist die Obergrenze des VÖ-Modells erreicht. Mit nur einer Minute mehr Öffnungszeit müsste eine Mittagspause eingehalten und mehr Personal bezahlt werden. Das wäre dann das Modell einer Ganztagsbetreuung“, erklärte der Bürgermeister.

Mit einer Enthaltung beschlossen

Normalerweise bedeuteten längere Öffnungszeiten höhere Betreuungsgebühren. Die Personalkosten einer Verlängerung um zwei Wochenstunden könnten im Idealfall durch die höhere Förderung abgedeckt werden.

Die Verwaltung schlage vor, diese Erhöhung bei der Gebührenberechnung unberücksichtigt zu lassen, schilderte Moser. Mit einer Enthaltung beschlossen die Räte mehrheitlich, den Waldkindergarten im VÖ-Modell mit 34,5 Stunden pro Woche zu betreiben.