Die Elternbeiträge in den städtischen Kindergärten sollen zum 1. September um 8,5 Prozent steigen. In Waldmössingen wird die Einrichtung St. Josef derzeit saniert und erweitert und soll zum neuen Kindergartenjahr in Betrieb genommen werden. Foto: Herzog

Eltern sollen für die Betreuung ihrer Kinder ab 1. September 8,5 Prozent höhere Kindergarten- und Krippengebühren bezahlen. Manche Räte sehen dies kritisch und nehmen Bund und Land in die Pflicht.

In der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats überbrachte Kerstin Flaig, zuständig bei der Stadt für Schulen und Kindertagesstätten, die Empfehlung des Städte- und Gemeindetags sowie der Kirchenleitungen, ab dem Kindergartenjahr 2023/24 die Elternbeiträge um 8,5 Prozent zu erhöhen. Das schlage nun auch die Stadt vor.

Begründet werde die Forderung, weil die Arbeit in der frühkindlichen Bildung stetigen Kostensteigerungen unterliege. Ein zentrales Anliegen sei es, ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Familien nicht zu überfordern. Nachdem die tatsächlichen Kostensteigerungen während der Corona-Pandemie nicht in erforderlichen Umfang in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen seien, müsse dies nun schrittweise nachgeholt werden, schilderte Flaig.

Ziel: Deckungsgrad von 20 Prozent

Das angestrebte Ziel der kommunalen Landesverbände, mit den Elternbeiträgen einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent zu erzielen, werde bei weitem nicht erreicht. Im Jahre 2021 komme Schramberg gesamtstädtisch betrachtet auf eine Quote von etwas über zwölf Prozent. Einkommensschwache Eltern hätten die Möglichkeit, im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dies müsse beim Jugend- und Versorgungsamt Rottweil beantragt werden. Zudem berechtige der Bezug von Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag, dass die Elternbeiträge von Amtsseite teilweise oder ganz übernommen würden.

Angebot aufrecht erhalten wird schwerer

Weil die Stadt durch den Fachkräftemangel immer mehr Probleme habe, die Öffnungszeiten einzuhalten, werde zum 1. September die Einführung eines neuen VÖ-(Verlängerte Öffnungszeit)Tarifs mit einem Betreuungsumfang zwischen sechs und sieben Stunden pro Tag (30 bis 35 Stunden je Woche) vorgeschlagen, berichtete Flaig.

Rat Roland Weißer verwies darauf, dass Kindergartengebühren Ländersache seien. In Hamburg und Berlin würden keine erhoben. Andernorts sei die Höhe verschieden, nur in Sachsen und Baden-Württemberg würden sie voll berechnet. „Wenn wir Familien mit Kindern entlasten wollen, muss die Landesregierung etwas unternehmen und anbieten. Die Kommunen müssen umsetzen, was das Land vorgibt. Ich wünsche mir, dass da mal etwas Bewegung reinkommt. Unbestritten ist, dass Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden müssen“, bekräftigte Weißer.

Ortsvorsteher pflichtet bei

Ratskollege Jürgen Kaupp ergänzte, es sei auch schade, dass Bund und Land bei der Schaffung von Kindergartenplätzen nichts mehr zuschieße. Gebührenfreie Plätze, urteilte Ortsvorsteher Reiner Ullrich, seien das gesellschaftliche Ziel, frühzeitig Bildung und Erziehung zu ermöglichen. „Ihr Apell, Herr Weißer, ist richtig. Auch in Rheinlandpfalz sind die Kindergartengebühren weggefallen. Aber wenn Baden-Württemberg sie nicht abschafft, müssen die Kommunen und letztlich die Eltern zahlen“, bedauerte Ullrich.

Mit den Enthaltungen von Weißer und Daniel Erath empfahlen die Räte mehrheitlich den Vorschlag der Verwaltung. Der Verwaltungsausschuss trifft sich dazu am 6. Juli, der Gemeinderat beschließt am 20. Juli. In Zahlen:

In Zahlen

Die 8,5-prozentige Anpassung
der Elternbeiträge bedeutet, dass die monatlichen Gebühren in der Regelgruppe Ü3 (über drei Jahre/ein Kind) um zwölf Euro auf 151 Euro und in der Regelgruppe U3 um 18 Euro auf 227 Euro steigt. Bei den VÖ-Gruppen mit einer Öffnungszeit von 30 Wochenstunden erhöhen sich die Monatsgebühren um 15 Euro auf 189 Euro, beziehungsweise um 22 Euro auf 283 Euro. Bei den Angaben handelt es sich um Beträge, die pro Kindergartenjahr elfmal abgebucht werden.