Anbauvereinigungen dienen dem gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis für den Eigengebrauch der Mitglieder. Foto: dpa/Friso Gentsch

Anbauvereinigungen machen sich bereit für die Vereinsgründung. Währenddessen sehen sich die Stadt Balingen und das Landratsamt mit unklaren Gesetzeslagen konfrontiert. Sie setzen auf Prävention und Gespräche.

Nach der Legalisierung von Cannabis in Deutschland zum 1. April herrscht viel Unsicherheit rund um das Thema. Kaum eine Behörde kann abschätzen, wie die Situation sich mittel- und langfristig entwickeln wird. Während die einen die neue Gesetzeslage begrüßen, herrscht bei anderen Skepsis. Dennoch – Anbauvereinigungen, deren Zweck der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis ist, stehen bereit. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli in Kraft.

 

Cannabis-Clubs in Balingen

In Balingen gibt es bereits erste Anzeichen für die Gründung solcher Anbauvereine. Insbesondere auf Social-Media-Plattformen wie Instagram sind zwei potenzielle Vereine in Gründung zu beobachten: der Cannabis Social Club Balingen und der Cannabisverein Balingen (Cannabislounge).

Beide haben bereits eigene Internetseiten eingerichtet und bieten teilweise die Möglichkeit zur Voranmeldung für eine Mitgliedschaft. Wie viele Vereine sich in Balingen momentan tatsächlich auf eine Gründung vorbereiten, ist weder der Stadt noch dem Landratsamt bekannt. Das Amtsgericht Stuttgart, dass das Vereinsregister führt, teilte mit: „bei einer Datenbankrecherche für Balingen haben wir aktuell keinen Cannabis-Anbauverein (auch nicht im Gründungsstadium) gefunden. Für die Vollständigkeit unserer händischen Suche können wir keine Gewähr übernehmen.“

Anbauvereinsgründung: keine Obergrenze zur Anzahl der Vereine

Es müssen zahlreiche Auflagen erfüllt werden, um legal Cannabis in den Vereinen anzubauen. Dazu gehören laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem ein Führungszeugnis, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept sowie genaue Angaben zum Anbauort und -umfang.

Bei der Vereinsgründung selbst sei „keine Eignungsversicherung des Vorstandes erforderlich, ebenfalls ist uns keine Obergrenze zur Anzahl der Vereine, oder über die Dichte und Verteilung der Vereine bekannt“, ergänzte das AG Stuttgart. Eine Erlaubnis werde von der zuständigen Behörde jedoch erst nach der Eintragung in das Vereinsregister erteilt.

Herausforderungen im Umgang mit Cannabis-Clubs

Auch die Stadt steht vor neuen Herausforderungen im Umgang mit Cannabis-Clubs. Auf die Fragen nach Vorgaben für die Räumlichkeiten und eventuellen Sperrzonen antwortet Stadtsprecher Dennis Schmidt: „Hierzu können wir mangels Vorgaben zum Verfahren noch nichts sagen. Bei Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen gehen wir davon, dass von den Fachbehörden entsprechende Auflagen mitgeteilt werden.“

Viele rechtliche Aspekte seien noch unklar, und die Stadtverwaltung wolle auf konkrete Handlungsanweisungen seitens des Gesetzgebers warten. „Aus unserer Sicht hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, ein Gesetz zu erlassen, das sehr kompliziert ist, dabei auf konkrete Handlungsanweisungen für zuständige Behörden jedoch weitgehend verzichtet. Das führt faktisch dazu, dass wir im Moment vorrangig abwarten“, teilt Schmidt auf Anfrage mit.

Suchtbeauftragte setzt auf Prävention

Auch das Landratsamt Zollernalbkreis ist mit neuen Aufgaben konfrontiert. Während sich die Zahl der geplanten Vereinsgründungen nicht genau beziffern lässt, bereitet sich die kommunale Suchtbeauftragte Annika Lebherz auf Präventionsmaßnahmen vor.

Schulungen für Fachkräfte und die Entwicklung spezieller Präventionskoffer sollen dazu beitragen, den Umgang mit Cannabis in der Gesellschaft zu thematisieren und mögliche Risiken zu minimieren. Ab Herbst 2024 werden Multiplikatorenschulungen für Fachkräfte im Bereich Cannabis angeboten, zudem soll es künftig einen Arbeitskreis „Cannabis“ vom kommunalen Netzwerk für Suchtprävention und Suchthilfe geben, erklärte Steffen Maier, Pressesprecher des Landratsamtes.

Cannabis: Kontrolle durch Behörden

Was die Kontrolle der neuen Regelungen betrifft, erklärt wiederum Stadtsprecher Schmidt: „Die Zuständigkeit für Kontrollen liegt primär bei der Polizei und damit beim Land. Eine Übertragung der Kontrollen auch auf den Gemeindevollzugsdienst wäre möglich.“ Jedoch wolle die Stadt aufgrund der in allen Bereichen unklaren Rechtslage später darüber entscheiden.

„Kurz gesagt: Wir kontrollieren im Moment selbst nicht. Als Bußgeldbehörde ist das Amt für Öffentliche Ordnung für die Ahndung angezeigter Fälle jedoch bereits heute zuständig“, ergänzt Schmidt. Durch die „unklare Rechtslage“ sei jedoch zu befürchten, dass sich das in vielen Fällen als schwierig herausstellen werde.