Auflösung: Vermögen geht an die Gemeinde / Gläubiger können Forderungen schriftlich einreichen

Jungingen. Im Januar 2018 wurde beschlossen, den Förderverein Freibadfreunde Jungingen zum 30. Juni aufzulösen. Nun teilen die Freibadfreunde mit, dass die Anmeldung der Vereinsauflösung beim Amtsgericht Stuttgart ordnungsgemäß am Dienstag, 9. Oktober, eingereicht wurde.

Die Auflösung des Vereins wird durch die Liquidatoren Armin Kleinmann (Vorsitzender), und Alexander Ratzke (stellvertretender Vorsitzender) durchgeführt. Beide wurden in der Mitgliederversammlung vom 27. Januar per Abstimmung zu Liquidatoren bestellt.

Gläubiger des Vereins oder Forderungen die noch offen sein sollten oder könnten, sind schriftlich bei den genannten Liquidatoren einzureichen. Das Restvermögen des Vereins fällt nach Ablauf des Sperrjahres (ein Jahr nach der jetzigen Bekanntmachung im Nachrichtenblatt) laut der Vereinssatzung der Gemeinde Jungingen zu. Die es ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Sports in der Gemeinde Jungingen zu verwenden hat.

Durch die Übergabe eines Schecks über 70 000 Euro an die Gemeinde Jungingen, die dadurch im Jahr 2017 das Freibad sanieren konnte, hatten haben die Freibadfreunde das gesteckte Ziel – den mittelfristigen und längerfristigen Erhalt des Freibades Jungingen – gesichert. In gegenseitigem Einvernehmen zwischen Gemeindeverwaltung und den Freibadfreunden, sind seit der Saison 2017 wieder sämtliche Tätigkeiten respektive Arbeitsbereiche in Gemeindehand.

Laut den Aussagen des Gesundheitsamtes sind die Wasserwerte hervorragend und der Kioskpächter ist auch zufrieden. Somit freuen sich die Verantwortlichen über ein "Happy End". Sie danken allen, von denen sie unterstützt wurden.