Pflegeeltern werden immer gesucht. Diese Aufgabe kann aber sehr herausfordernd sein. Foto: SewcreamStudio - stock.adobe.com

Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern bleiben können, sucht das Jugendamt in Balingen stetig nach Pflegeeltern. Wir haben nachgefragt, was es braucht, um ein Kind bei sich aufzunehmen und wie eine Pflegschaft abläuft.

Warum sich Eltern zeitweise nicht um ihr Kind kümmern können, dafür gibt es verschiedene Gründe. Darunter ungesicherte Verhältnisse und Beziehungen, Krankheiten oder Sucht. „Oft häufen sich mehrere solcher Problemlagen zu einer für die Familie ausweglosen Situation“, erklärt das Kreisjugendamt in Balingen. Dann können die Kinder zeitweise in einer Pflegefamilie untergebracht werden.

 

Wer kann Pflegeeltern werden?

„Theoretisch jeder, egal ob verheiratet oder nicht, alleinstehend, gemischt- oder gleichgeschlechtlich. Die Pflegschaft kann auch von Verwandten der Kinder und Jugendlichen übernommen werden“, erklärt das Jugendamt in Balingen. Dennoch gibt es Einschränkungen: Eine Pflegeperson darf nicht an einer lebensverkürzenden Krankheit leiden, Straftaten begangen oder eine extreme Lebensweise haben.

Welche Anforderungen werden an Pflegeeltern gestellt?

Haben die Pflegeeltern eigene Kinder, so soll das Pflegekind „altersgemäß und persönlich“ zu diesen passen. Weniger ins Gewicht fällt hingegen der Altersabstand zwischen den Pflegeeltern und dem aufgenommenen Kind oder Jugendlichen.

Außerdem: „Pflegepersonen sollten in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und die Wohnung sollte groß genug sein.“

Wer ein Kind aufnehmen möchte, sollte Freude am Zusammenleben mit einem Kind haben, aber auch offen für andere Lebenssituationen sein. Zudem ist die Arbeit mit dem Jugendamt und der Familie des Kindes wichtig. „Ebenso sollten Pflegepersonen Geduld, Zeit und Belastbarkeit mitbringen, da es sich um eine herausfordernde Aufgabe handelt“, betont das Jugendamt.

Wie werden Pflegeeltern unterstützt?

„Pflegepersonen werden während der gesamten Dauer vom Pflegekinderfachdienst geschult, beraten und begleitet. Des Weiteren gibt es Austauschgruppen für Pflegeeltern und regelmäßige Fortbildungsangebote“, erläutert das Jugendamt. Finanziell bekommen die Pflegeeltern einen monatlichen Pauschalbetrag für den Unterhalt. Bei bestimmten Anlässen bekommt das Kind auch einmalig Beihilfen und Zuschüsse.

Auch bekommen die Pflegeeltern anteilig das Kindergeld und können Aufwendungen für eine angemessene Altersvorsorge zur Hälfte geltend machen.

Welche Rechte haben Pflegeeltern während die Kinder bei ihnen leben?

„Das Sorgerecht beziehungsweise Teile des Sorgerechts liegen entweder bei den Herkunftseltern oder beim Jugendamt“, erklärt die Behörde in Balingen. Da das Kind aber in Pflege der Pflegeeltern steht, haben diese die „Alltagssorge“ für das Kind. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie mit dem Kind zum Arzt gehen oder das Kind von der Schule abholen dürfen oder entscheiden, wieweit es Umgang mit seinen Freunden hat.

Wie läuft eine Pflegschaft ab?

Es gibt die Bereitschaftspflege und die Vollzeitpflege. Bei der kurzfristigen Bereitschaftspflege werden Kinder in „Krisensituationen aus ihren Familien herausgenommen und in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht, bis sich die Perspektive geklärt hat.

Brauchen die Kinder längere Zeit eine alternative Unterbringung, geht es in eine Vollzeitpflegefamilie.

Auch freinehmen können sich diese Pflegeeltern: „Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ermöglicht Pflegepersonen mit Zustimmung des Arbeitgebers Elternzeit zu nehmen, jedoch kein Elterngeld zu empfangen.“

Und: „Während des Pflegeverhältnisses finden regelmäßige Gespräche mit allen Beteiligten (Kind/ Pflegeeltern/ Herkunftseltern/ Jugendamt) statt.“ Bei diesen Gesprächen würden etwa die Besuche zwischen Kind und Herkunftsfamilie besprochen.

Wie sieht es mit Adoptionen aus?

Eine Vollzeitpflege habe nichts mit Adoption zu tun, unterstreicht das Jugendamt. Bei der Pflege geht es darum, die Herkunftsfamilie zu unterstützen. Bei einer Adoption würden die leiblichen Eltern alle Rechte am Kind aufgeben, sie wären im juristischen Sinne nach einer Adoption also Fremde und nicht mehr verwandt.

Potenzielle Pflegeeltern können sich beim Jugendamt Balingen unter Telefon 07433/92 14 15 oder per E-Mail: pflegekinderdienst@zollernalbkreis.de melden.