Bürgermeister Hans Michael Burkhardt bei einer virtuellen Sitzungsrunde. Diese sind weiterhin möglich.Archiv-Foto: Geisel Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Gremium passt Hauptsatzung vorsorglich an

Jettingen. Der Jettinger Gemeinderat ist auch für nächstes Jahr für den Fall eines Lockdowns gewappnet. Das Gremium fasste einstimmig einen Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung. Damit sind auch 2021 weiterhin Sitzungen als Videokonferenz möglich.

Der Jettinger Rat macht schon jetzt Gebrauch von der Möglichkeit, per Videokonferenz zu tagen. Die Sitzungen werden mit Bild und Ton für die Öffentlichkeit in den Sitzungssaal im Rathaus übertragen. Während des Lockdowns im Frühjahr musste mangels gesetzlicher Grundlage noch auf Umlaufbeschlüsse zurückgegriffen werden. Im Mai folgte eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung, welche Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum für das laufende Jahr zuließ. Ohne Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde gilt das aber nur noch bis zum Ende dieses Jahres.

Seit Dienstagabend hat Jettingen diese Option nun in seiner Hauptsatzung verankert. Voraussetzung dafür ist zum einen, dass Bild und Ton übertragen werden – wie es in Jettingen bereits geschieht. Zum anderen dürfen nur Gegenstände einfacher Art verhandelt werden. "Wichtige Angelegenheiten dürfen online nur beraten und beschlossen werden, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte", heißt es in der Sitzungsvorlage. Sinn der Änderung der Hauptsatzung ist, dass die Gemeinde, so in der Vorlage weiter, "unter allen Umständen handlungsfähig bleibt".