Das Franziska-von-Hohenheim-Stift muss umgebaut werden.Foto: Geisel Foto: Schwarzwälder Bote

Hohenheim-Stift: Vorgaben der Landesheimbauverordnung zwingen zum Handeln

Am Franziska-von-Hohenheim-Stift stehen Umbaumaßnahmen an. Der Grund: die Vorgaben der Landesheimbauverordnung. Jürgen Kalbfell, Geschäftsführer der DRK-Altenpflegeheime beim Böblinger Kreisverband, und Ingenieur Dieter Brösamle stellten das Thema im Gemeinderat vor.

Jettingen. Das Ziel der Verordnung, so Kalbfell, sei vorrangig die Schaffung von Einzelzimmern, Gemeinschaftsflächen und Wohngruppen. Er zeigte sich "guter Dinge", dies zusammen mit der Gemeinde Jettingen für den Stift umsetzen zu können. Der Böblinger Kreisverband des DRK ist der Pächter der Einrichtung. Gemeinsam mit der Heimaufsichtsbehörde im Landratsamt hat man nach einer Lösung gesucht, die nur wenig Platzverlust bedeutet und mit möglichst geringem Umbauaufwand einhergeht. Denn der Bau muss im laufenden Betrieb erfolgen. Eine "große Herausforderung", so Dieter Brösamle.

In Zukunft wird die Einrichtung 46 Einzelzimmer haben. Doppelzimmer gab es bislang nur vier, sodass hier nur wenig verändert werden muss. Sie werden zu Einzelzimmern umgewandelt. Sollte Bedarf bestehen, zum Beispiel für Ehepaare, können zwei Zimmer mit einem Vorbereich als Doppelzimmer nutzbar gemacht werden. So hätten bis zu 48 Bewohner Platz im Franziska-von-Hohenheim-Stift.

Außerdem werden begleitende Maßnahmen wie der Umbau eines Besucher-WCs zu einem Pflegebad und der Umbau eines Pflegebades zu einem Pflegearbeitsraum umgesetzt. Es sei wichtig, die Leute so lange wie möglich mobil zu halten, betonte Silke Seeger (CDU) und erkundigte sich nach Räumlichkeiten für beispielsweise Physiotherapie. Die Einrichtung sei räumlich "überaus großzügig", antwortete Jürgen Kalbfell. Deswegen könnten bestehende Räume für Physiotherapie genutzt werden.

Die Gemeinde erhält für die Räumlichkeiten eine Pacht, wobei der Preis seit 20 Jahren – also seit Inbetriebnahme – nicht erhöht wurde. Dieser ist an die festgelegten Investitionskostenanteile der Pflegesätze gekoppelt.

Auch in den nächsten Jahren wird der Anteil daran, den die Bewohner bezahlen, konstant bleiben. Für den Bau des Heims erhielt die Gemeinde 60 Prozent an Zuschüssen, weshalb die Investitionskostenanteile vergleichsweise gering sind. Sie liegen bei 330 Euro im Monat pro Bewohner. Das sind sieben bis acht Prozent des gesamten Pflegesatzes, je nach Pflegegrad. Da sich der Investitionskostenanteil nicht erhöht, sinkt der Prozentsatz kontinuierlich. Ein nicht unerheblicher finanzieller Vorteil von bis zu 400 Euro pro Monat beim Mietanteil.

Die Kosten für den nun anstehenden Umbau schätzte Dieter Brösamle auf rund 364 000 Euro. Mit dem DRK-Kreisverband ist vereinbart, dass die Hälfte der Umbaukosten durch den Pächter getragen werden. Dafür wird der Betrag bei einer Verlängerung des Pachtvertrages um zehn Jahre auf diese zehn Jahre in Form einer Pachterhöhung verteilt. Dadurch erhöht sich das Pflegeentgelt für die Bewohner jedoch nicht, da der Pächter diese Summe erwirtschaften muss.