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Jettingen will Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2020/2021 nutzen / Einstimmiger Beschluss

Durch das Förderprogramm Wohnungsbau des Landes bietet sich der Gemeinde Jettingen die Möglichkeit, freiwerdenden Mietraum (durch Mieterwechsel) zu binden und dadurch weiterhin bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Mit den Details befasste sich jetzt der Gemeinderat.

Jettingen. Das Förderprogramm Wohnungsbau 2020/2021 unterstützt sowohl die Schaffung als auch den Erhalt von ausreichend bezahlbarem Wohnraum durch Miet- und Belegungsbindungen an bezugsfertigen, freien Mietwohnraum. Voraussetzung ist mitunter gut erhaltener Wohnraum, der den derzeitigen Wohnbedürfnissen entspricht. Auch darf dessen Nutzung nicht eingeschränkt sein, beispielsweise durch ausstehende Instandhaltungsmaßnahmen.

Besteht bereits ein Belegungsrecht oder ist eines beantragt, gibt es keine Förderung für diesen Wohnraum. Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, winkt ein Zuschuss pro Quadratmeter Wohnfläche, abhängig von der Bindungsdauer und dem Umfang der Mietabsenkung im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete/Mietobergrenze.

Wohnungssuchende müssen Berechtigung vorweisen

Für die Gemeinderatssitzung hatte die Verwaltung eine Beispielrechnung angestellt: Bei einer Wohnung mit 50 Quadratmetern Wohnfläche, einer Bindung auf 30 Jahre und einer Mietabsenkung von 40 Prozent betrüge der Zuschuss rund 43 000 Euro. Die erhaltenen Zuschüsse sollen zur zweckgerechten Instandhaltung verwendet werden, sodass bezahlbarer Mietwohnraum in Jettingen auch weiterhin zur Verfügung steht.

Für das Förderprogramm in Betracht kommen die Wohngebäude Höflestraße 37 mit zehn Wohneinheiten, Mörikestraße 5 mit sieben Wohneinheiten und Schulstraße 36 mit acht Wohneinheiten. Die Anforderungen einer 40-prozentigen Mietabsenkung über 30 Jahre werden in diesen Gebäuden bereits übererfüllt. Sollen weitere Gebäude ebenfalls in das Programm aufgenommen werden, müsste bei einem Mieterwechsel zunächst eine Mietabsenkung vorgenommen werden. Das wäre beispielsweise bei der Teckstraße 1 und 1/1 der Fall. Die aktuellen Kaltmieten sind hier um etwa 28 beziehungsweise etwa 29,3 Prozent gesenkt, also nicht im durch das Förderprogramm gesteckten Rahmen.

Wohnungssuchende müssen für die betreffenden Wohngebäude in Zukunft einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Die Obergrenze des maximalen Haushaltseinkommens, um einen solchen zu erhalten, liegt bei 51 850 bei bis zu zwei Personen, bei 60 850 Euro für drei Personen, 69 850 Euro für vier Personen, 78 850 Euro für fünf Personen und je weitere Person um 9000 Euro höher.

Das Gremium entschied sich einstimmig für die beiden Beschlussvorschläge der Verwaltung.

Zum einen wird die Verwaltung damit beauftragt, freiwerdenden Mietwohnraum zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2020/2021 mit einer Bindungsdauer von 30 Jahren anzumelden. Zum anderen werden die Zuschüsse den Rückstellungen im Haushaltsplan zugeführt und für kommende Instandhaltungen der gemeindeeigenen Mietwohnungen verwendet.