Gas-Konzession: Gemeinderat Jettingen beschließt Bewertungskriterien für Vergabe

Jettingen (mfh). Der bestehende Gaskonzessionsvertrag mit der Netze BW GmbH mit der Gemeinde Jettingen läuft Ende 2022 ab. Nun legte der Gemeinderat in seiner digitalen Sitzung die Auswahlkriterien für die Bewerber eines Folgevertrags in einstimmigem Beschluss fest. An erster Stelle steht die Versorgungssicherheit.

Drei Interessenten gibt es bisher, berichteten Frank Gewehr und Julian Faasch, die als Berater in der Versorgungswirtschaft von der Gemeinde mit dem Konzessionsverfahren beauftragt wurden, vor dem Gemeinderat. Ihre Namen: die Netze BW GmbH, die Stadtwerke Tübingen und die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim. Nach der Aufstellung der Auswahlkriterien können die Versorger ihre Bewerbungen einreichen, sie werden inhaltlich genauestens geprüft.

Wesentlicher Inhalt eines Konzessionsvertrags ist das Recht zur Nutzung der öffentlichen Verkehrswege im Gemeindegebiet für die Verlegung und den Betrieb von Gasleitungen. Dafür erhält die Gemeinde eine Konzessionsabgabe, die aktuell bei rund 15 000 Euro pro Jahr liegt. Ab Januar 2023 soll ein neuer Konzessionsvertrag gelten, die Einleitung des Verfahrens für einen Neuvertrag hat die Gemeinde mit Veröffentlichung im August 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die beiden Berater stellten das ausführliche Netzkonzept vor, wobei sie festhielten, dass "die Versorgungssicherheit ein ganz wichtiges Kriterium ist". In Unterkriterien werde der Versorger rundum betrachtet, Verbraucherfreundlichkeit, Sicherheit und das Leistungsvermögen abgeklopft. Stichworte seien beispielsweise Instandhaltung, Störungsbeseitigung, Investitionen, Vermeidung von Gefahren. Preisgünstigkeit ist ein weiteres Kriterium, ebenso das Serviceangebot und die zügige Bearbeitung von Wünschen und Beschwerden. Geprüft werden außerdem die Effizienz des Versorgers bei seinen Betriebskosten, die Umweltverträglichkeit und der Ablauf von Baumaßnahmen. Die zehn Kriterien erhalten unterschiedliche Gewichtungen, mit 25 Prozent erhält die Versorgungssicherheit den größten Anteil. Die maximale Laufzeit von 20 Jahren wird von der Gemeinde gewünscht.

Die Referenten hielten in der Diskussion mit den Räten fest, dass die Bürger bei einem neuen Konzessionsvertrag ihre Liefer-Verträge mit anderen Versorgern behalten können. Zur Frage von Bertram Bader (SPD), ob jeder Bürger auf Wunsch einen Neu-Anschluss bekommen könne, erklärte Julian Faasch: "Wenn es technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, muss der Versorger nicht anschließen."