In zwei neuen Prozessen geht es am Landgericht Rottweil erneut um Impfschäden. Zwei Kläger fordern unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 180 000 Euro.
Am Landgericht Rottweil werden zwei weitere Impfschadenverfahren verhandelt. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil beschäftigt sich unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts Torsten Hub am Montag, 4. Dezember, um 13.30 Uhr und 14.30 Uhr mit den Fällen. Beklagte ist jeweils ein deutscher Impfstoffhersteller.
Anfang Juli hatte das erste Impfschadenverfahren in Rottweil bereits für bundesweites Aufsehen gesorgt. Ein 58 Jahre alter Mann führt unter anderem einen massiven Sehverlust auf einem Auge auf die Corona-Impfung zurück und fordert 150 000 Euro Schmerzensgeld vom Impfstoffhersteller Biontech. Hier ist noch keine Entscheidung gefallen.
Zwei Kläger sehen Zusammenhang mit der Impfung
Nun ziehen weitere Kläger vor Gericht: Im ersten Verfahren, um das es am Montag geht, (Aktenzeichen 2 O 153/23) führt der Kläger laut Mitteilung des Gerichts Synkopen – kurzzeitiger Bewusstseinsverlust – und Gedächtnisverlust auf Impfungen mit dem von der Beklagten hergestellten Impfstoff zurück und verlangt ein Schmerzensgeld in Höhe von 80 000 Euro. Im zweiten Verfahren (Aktenzeichen 2 O 263/23) beantragt die Klägerin die Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro aufgrund einer massiven, auch körperlichen Belastungsreaktion, die im Nachgang zu Impfungen aufgetreten ist. Zudem wird in beiden Verfahren die Feststellung der Ersatzpflicht materieller und weiterer immaterieller Schäden von den Klägern begehrt.
Wie im ersten Verfahren geht es um die zentrale Frage: Sind die Impfungen ursächlich für die eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen? Zudem sind insbesondere die Anspruchsvoraussetzungen des Paragrafen 84 Arzneimittelgesetz (AMG) zwischen den Parteien streitig, also ob der Impfstoff der Beklagten trotz der erfolgten behördlichen Zulassung ein sogenanntes negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist und ob der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.
Im ersten Fall fordert Dietmar S. 150 000 Euro
Das Gericht weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich um zwei andere Verfahren handelt als das, das das Landgericht Rottweil am 3. Juli verhandelt hatte. Hier ist der Termin zur Verkündung einer Entscheidung bereits einmal verschoben worden und inzwischen auf den 6. Dezember angesetzt. Der 58-jährige Kläger verlangt in diesem Fall von Biontech unter anderem aufgrund der massiven Verschlechterung der Sehkraft auf dem rechten Auge Schmerzensgeld in Höhe von 150 000 Euro sowie die Feststellung, dass ihm „sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Schadensereignis zu ersetzen sind“.
Probleme nach der zweiten Impfung
Der Termin am 3. Juli war von massivem öffentlichen Interesse begleitet worden. Der Fall gilt als richtungsweisend für weitere Prozesse. Wortfindungsstörungen, Schwindel, das Gefühl eines „Schleiers im Gehirn“, Sehstörungen und jetzt nur noch drei Prozent Sehkraft auf dem rechten Auge – dass Dietmar S. Furchtbares erlitten hat, daran zweifelten bei der Verhandlung vor dem Rottweiler Landgericht weder das Gericht noch die Gegenseite, die den beklagten Impfstoffhersteller vertritt. Zweifel bestehen lediglich darin, ob die Leidensgeschichte des 58-jährigen Klägers unwiderleglich eine Folge seiner Corona-Impfung war. Dietmar S. führt an, dass die gesundheitlichen Probleme am Morgen nach seiner zweiten Corona-Impfung im Juni 2021 begonnen hatten. Im Sommer begannen dann Sehstörungen – erste Anzeichen des Augeninfarkts, der Mitte August diagnostiziert wurde.
Ein Vergleich kommt für die Vertreter des Impfstoffherstellers nicht in Betracht, wie damals deutlich wurde. Nach den vorliegenden Informationen sahen diese den Anspruch des Klägers als nicht berechtigt an.
Am 4. Dezember wird sich zeigen, wie die Haltung der beklagten Impfstoffhersteller bei den weiteren Fällen ist und wie hier die Kausalität, also der tatsächliche Zusammenhang zwischen Impfung und gesundheitlichen Problemen, bewertet wird.