Asbestfasern sind gesundheitsgefährdend. Foto: dpa/Stefan Sauer

Bei Bauwerken, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, könnte der Stoff verbaut worden sein. Die IG BAU spricht sogar von „Asbest-Fallen“.

Was müssen Hauseigentümer beachten und wie ist die Lage im Zollernalbkreis? Wir informieren.

 

Gibt es offizielle Zahlen oder Schätzungen, in wie vielen Gebäuden im Zollernalbkreis Asbest verbaut wurde? Dem Landratsamt Zollernalbkreis sind keine konkreten Zahlen bekannt. „Es wird keine gesonderte Statistik geführt“, erläutert Steffen Maier, Sprecher des Landratsamts. Aber: „Bei Bauwerken, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Asbest zum Einsatz gekommen ist.“

Sämtliche Gebäude, die vor diesem Stichtag errichtet beziehungsweise umgebaut wurden, könnten von Asbest betroffen sein. Maier: „Grundsätzlich empfiehlt es sich daher, vor der Baumaßnahme eine Schadstofferkundung durchführen zu lassen.“

Welche speziellen Regelungen gibt es, wenn Häuser abgerissen werden, die Asbest enthalten könnten? Im Zollernalbkreis gelten Landes- und Bundesbestimmungen. Zum Beispiel das Abfallverwertungskonzept: „Bei verfahrenspflichtigen Bau- und Abbruchmaßnahmen muss der Abfallüberwachung im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens ein Abfallverwertungskonzept vorgelegt werden“, erklärt Maier. Die Abfallüberwachung informiere Bauherren auch über mögliche Gefahrstoffe und Entsorgungswege. Hinzu kommt: Baukontrollen werden gemacht, entdeckte Verstöße geahndet.

Diese Vorgaben gibt es im Umgang mit Asbest: Der Abbruch von mit Asbest kontaminierten baulichen Anlagen darf laut Landratsamt nur von Unternehmen durchgeführt werden, die vom Gewerbeaufsichtsamt dafür zugelassen worden sind. Der Abbruch solcher Anlagen ist der für die Gewerbeaufsicht zuständigen Behörde zu melden.

So schätzt die IG Bauen-Agrar-Umwelt die Lage ein:„Tonnen von Baumaterial mit Asbest stecken im Zollernalbkreis in Altbauten“, schätzt zumindest die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die Lage ein. Deren Begründung: „Von 1950 bis 1989 kamen Asbest-Baustoffe intensiv zum Einsatz. Es ist davon auszugehen, dass es in jedem Gebäude, das in dieser Zeit gebaut, modernisiert oder umgebaut wurde, Asbest gibt. Mal mehr, mal weniger“, erklärt Andreas Harnack von der IG BAU und spricht von „Asbest-Fallen“. Von Zehntausenden Gebäuden im Zollernalbkreis, die Asbest enthalten könnten, ist die Rede.

Asbesthaltige Abfälle
müssen staubdicht in „Big Bags“ verpackt werden; diese sind erhältlich gegen Gebühr bei der Kreismülldeponie Hechingen, bei den Deponien Balingen und Albstadt sowie bei gewerblichen Betrieben (etwa in Baustoffgeschäften).

Entsorgungsmöglichkeiten
Asbesthaltige Abfälle können auf der Kreismülldeponie in Hechingen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Betroffene Eigentümer  
Bei Fragen zum Arbeitsschutz ist zuständig: Landratsamt Zollernalbkreis, Umwelt und Abfallwirtschaft, Gewerbeaufsicht, Mail: gewerbeaufsicht@zollernalbkreis.de, Telefon 07433/92 17 67; bei Fragen zur Abfallbeseitigung ist zuständig die Abfallüberwachung, E-Mail: abfall@zollernalbkreis.de, Telefon 07433/92 13 83.