Bei Bauwerken, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, könnte der Stoff verbaut worden sein. Die IG BAU spricht sogar von „Asbest-Fallen“.
Was müssen Hauseigentümer beachten und wie ist die Lage im Zollernalbkreis? Wir informieren.
Bei Bauwerken, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, könnte der Stoff verbaut worden sein. Die IG BAU spricht sogar von „Asbest-Fallen“.
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