Hundetoiletten wie beim Feuerwehrgerätehaus in Triberg gibt es an mehreren Stellen im Triberger Stadtgebiet. Hier zieht gerade Hundehalter Michael Lukas einen Beutel für die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners. Foto: Christel Börsig-Kienzler

Es ist ein leidiges, immer wieder kehrendes Thema, für das viele Bürger und Gäste kein Verständnis haben: Die Verunreinigung von öffentlichen Straßen, Gehwegen, Grün- und Freizeitanlagen, privaten Gärten und Grundstücken durch Hundekot.

Auch Probleme mit freilaufenden Hunden gibt es vermehrt in der Wasserfallstadt.

Wer ärgert sich über die tierischen Hinterlassenschaften? „Diese Themen kehren immer wieder. Momentan gehen vermehrt Beschwerden per Telefon, Handy oder E-Mail von Bürgern und Gästen bei uns ein, die die Hinterlassenschaften von Hunden im gesamten Stadtgebiet und auf Waldwegen stören“, informiert Hauptamtsleiterin Barbara Duffner auf Nachfrage unserer Redaktion und verweist auf die Polizeiverordnung der Stadt Triberg, in der genau geregelt sei, was die Hundehalter zu beachten haben.

Was ist zu beachten? Tiere seien so zu halten und zu führen, dass andere in ihrem Wohn-, Ruhe- und Erholungsbedürfnis nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt, belästigt oder gefährdet werden. Insbesondere sei dafür zu sorgen, dass von 12.30 bis 14 Uhr und zwischen 22 und 7 Uhr Hunde nicht durch fortgesetztes Anschlagen, Bellen und dergleichen die Mittags- beziehungsweise Nachtruhe unzumutbar stören, erläutert Duffner. Hundehalter müssten ferner jederzeit in der Lage sein, so auf ihre Tiere einzuwirken, dass Passanten weder gefährdet noch belästigt werden.

Gibt es eine Leinenpflicht? Im Innenbereich der Stadt auf öffentlichen Straßen und Gehwegen einschließlich der darin liegenden Grün- und Erholungsanlagen gebe es eine solche, erläutert Duffner weiter. Auch ansonsten, wie beispielsweise in Waldgebieten, dürften Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen. Dies bedeute, dass sich die Hunde im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden müssen, innerhalb dessen sie auf Ruf oder Pfiff sofort folgen würden.

Was ist mit dem Hundekot? „Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass ein Hund die Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, in fremden Vorgärten, im sonstigen Bereich privater Anwesen, in einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage oder in einem Sandkasten verrichtet. Kommt dies doch vor, ist der Hundehalter verpflichtet, den Tierkot unverzüglich zu beseitigen“, betont Duffner.

Was passiert bei Nichtbeachtung der Vorschriften? Dann begehe der Hundehalter eine Ordnungswidrigkeit, die von der Stadt Triberg mit Bußgeldern geahndet werde, wie Duffner erklärt: „In einem Fall haben wir wegen den Hinterlassenschaften 50 Euro erhoben. Das kommt jedoch sehr selten bis so gut wie gar nicht vor, da selten jemand auf frischer Tat ertappt und bei uns angezeigt, beziehungweise gemeldet wird. Meistens werden leider nicht die ‘Täter‘ gesehen, sondern nur die Hinterlassenschaften.“

Gibt es viele, die gegen die Polizeiverordnung verstoßen? „Nein“, antwortet Duffner. „Leider bringen die wenigen Hundehalter, die sich nicht an die Regeln halten, auch die große Mehrheit der Hundehalter, die ihre Vierbeiner vorbildlich hält, in Verruf.“ Die Stadtverwaltung appelliere daher nochmals an den Verstand und die Einsicht einiger Hundehalter, künftig ihre Vierbeiner ordnungsgemäß zu halten und durch mehr Rücksichtnahme ein vernünftiges Miteinander zu ermöglichen.

Wo können die Hinterlassenschaften entsorgt werden? Aktuell seien zwölf Hundetoiletten in der Stadt aufgestellt. Hier können Beutel kostenfrei entnommen und die „Häufchen“ beseitigt werden. Diese gehören laut Duffner auch nicht einfach in der Natur entsorgt, sondern können, wenn nicht in der Hundetoilette, in jeden Abfalleimer geworfen werden. Bei der Anmeldung eines Hundes im Ordnungsamt würden die Halter auch stets auf die Standorte der Toiletten hingewiesen.

Was meinen Hundehalter, die sich an die Regeln halten? „Dass das alles eigentlich selbstverständlich sein sollte“, sagt Michael Lukas. Der Triberger ist selbst Hundehalter. Auch er ärgert sich über andere, die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner überall liegenlassen und nicht wegräumen. Vor allem im Winter seien diese gut sichtbar, schlimm sehe es beispielsweise oft im Wasserfallgebiet oder Hoflehen aus. Lukas und seine Familie entsorgen, wie er betont, die Hinterlassenschaften ihres kleinen Hundes stets ordnungsgemäß, denn wenn man so ein Tier halte, habe man eben auch Verpflichtungen.

Wo sind Hundetoiletten?

Hundekot
Hundetoiletten befinden sich am Boulevard in der Hauptstraße, im Burggarten, in der Bahnhofstraße, am Beginn des Panoramawegs, am Öschweg, in der Hermann-Schwer-Straße, Richtung Öschweg, beim Feuerwehrgerätehaus, beim Weg zwischen Bergsee und Vogelpark, beim Nußhurtweg beim Geutschen-Parkplatz, beim Wanderparkplatz Staude, bei der Dieterlebauernhöhe und in der Gremmelsbacher Dorfmitte. Eine weitere Station ist laut Stadtverwaltung in Planung. Sie soll demnächst in der Retsche installiert. Zudem sind Beutel, mit denen der Hundekot entfernt werden kann, im Wasserfallgebiet an den Kassierstellen erhältlich.

Katzenkot
Das Ordnungsamt der Stadt Triberg weist zudem darauf hin, dass auch Katzenhalter dazu verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen.