Knapp eine Stunde ein Hubschrauber über Neuweiler, bis ein Flüchtiger gefunden wurde. Foto: © Tobias Arhelger - stock.adobe.com

Ein Polizist musste bei Neuweiler auf die Seite springen, weil ein 23-Jähriger Autofahrer offenbar auf ihn zugefahren sei – trotz Anhaltezeichen des Beamten. Nur durch einen Hubschraubereinsatz konnte der mutmaßliche Täter in Agenbach gefunden werden. Welche Strafen drohen ihm jetzt?

Knapp eine Stunde kreiste ein Hubschrauber am frühen Dienstagmorgen über Neuweiler: Gesucht wurde ein 23-Jähriger, der im Verdacht stehe, bei Neuweiler mit einem VW-Transporter auf einen Polizeibeamten zugefahren zu sein, so dass dieser zur Seite springen musste, teilt die Polizei mit. „Der Tatverdächtige ist nach einem Hubschraubereinsatz gefasst worden“, heißt es in der Polizeimeldung.

 

Das ist davor passiert Die Einsatzkräfte hätten gegen 0.30 Uhr auf der Bundesstraße 294 wegen eines Verkehrsunfalls den Verkehr geregelt, als der VW-Transporter auf einen Beamten zugefahren gekommen sei. Trotz Anhaltezeichen des Polizisten sei der Fahrer des Transporters weiter und auf ihn zugefahren.

„Letztlich musste der Ordnungshüter sich mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen, der VW-Fahrer fuhr weiter“, heißt es weiter in der Polizeimeldung.

Verfolgung aufgenommen Die Einsatzkräfte hätten die Verfolgung aufgenommen und den Transporter entdeckt, wie er in Agenbach in der Blumenstraße abgestellt worden war. Vom Fahrer habe jede Spur gefehlt und auch eine Fahndung sei zunächst erfolglos gelaufen.

Der Besatzung eines hinzugezogenen Polizeihubschraubers sei es dann jedoch gelungen, den 23-Jährigen ausfindig zu machen – und zwar als letzterer sich auf dem Friedhof in einem Gebüsch offensichtlich zu verstecken versucht habe.

Keinen festen Wohnsitz

Eineinhalb Promille Nach seiner vorläufigen Festnahme habe sich herausgestellt, dass der 23-Jährige alkoholisiert gewesen sei. Den Fahrzeugschlüssel für den Transporter habe er noch in der Tasche gehabt. Ein Alkoholvortest habe einen Wert von rund eineinhalb Promille ergeben. Der Tatverdächtige musste daraufhin eine Blutprobe abgeben, seinen Führerschein behielten die Beamten ein, steht in der Polizeimeldung.

Da der 23-Jährige, ein rumänischer Staatsangehöriger, keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet habe, musste er zudem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro bezahlen. Weiterhin erwarten ihn nun gleich zwei Strafanzeigen, heißt es in der Mitteilung abschließend.

Die beiden Anzeigen Auf Nachfrage erläuterte Frank Weber, Polizeipressesprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim, was hinter den Anzeigen stecke. Diese seien zum einen, dass der 23-Jährige „offenbar betrunken gefahren“ ist und zum anderen sein „Fehlverhalten“. Die Frage, ob nach derzeitigem Stand der Ermittlungen auch wegen versuchtem Totschlag oder gar versuchtem Mord ermittelt wird, verneinte Weber. Im Moment gehe man nicht davon aus – der sogenannte Anfangsverdacht dafür sei derzeit nicht gegeben. Es gebe nicht genügend Anhaltspunkte, auch auf einen Vorsatz – der bei Strafanzeigen dieser Art mitschwingt. Etwa, ob der mögliche Tod billigend in Kauf genommen wurde.

Doch der Pressesprecher betont, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien und die letztliche Einordnung der Strafe bei der Justiz liege.

„Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“?

Diese Strafen drohen Auf Nachfrage erklärte Weber dennoch, welche Strafen theoretisch in Frage kommen könnten. Das könnte zum Beispiel der „gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr“ sein, mit dem eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren einhergeht.

Kommen andere Umstände hinzu, etwa das Vertuschen einer Straftat – wie beispielsweise auch die mutmaßliche Trunkenheit im Straßenverkehr – fällt das Strafmaß höher aus, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

Weiter wäre durch ein sogenanntes „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ durch eine Fluchtaktion auch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren möglich – mit Strafverschärfung sogar bis zehn Jahre Haft.

In Frage kommen könnte außerdem der Tatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, der grundsätzlich mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird oder der „tätliche Angriff auf Polizeibeamte“, wie Weber ausführt.

Letzterer gehe grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren einher.

Keine Fluchtgefahr

Und warum wurde der 23-Jährige nach der vorläufigen Festnahme wieder entlassen? Es gebe derzeit keine Haftgründe, wie zum Beispiel Fluchtgefahr, die vorliegen würden, so der Pressesprecher. Das wiederum bedeute aber nicht, dass er theoretisch nicht doch von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden könnte, sagte Weber.

Zeugen oder Personen, die beispielsweise von der Fahrweise des VW-Fahrers gefährdet wurden, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 07051/1 61 35 11 beim Polizeirevier Calw zu melden.