FD/FW-Stadtrat bittet das Regierungspräsidium um rechtlichen Beistand gegen OB Rosenberger.
Horb - Erst schwelte er im Verborgenen, dann brach er offen aus: Der Streit zwischen dem FD/FW-Stadtrat Daniel Wochner und Oberbürgermeister Peter Rosenberger. Jetzt sieht Wochner seinen Ruf als Gemeinderat und als Rechtsanwalt beschädigt und bittet das Regierungspräsidum um Beistand gegen Rosenberger.
Das geht aus zwei Schreiben Wochners an das Regierungspräsidium hervor. Wochner hatte sie vergangene Woche mit Bitte um Vertraulichkeit verschickt – sie gingen aber anscheinend an sämtliche Gemeinderäte, und der Inhalt war bereits am Wochenende Gesprächsthema in der Stadt. Wocher erhebt zwei Vorwürfe. Der eine bezieht sich auf sein Abstimmungsverhalten in einer nichtöffentlichen Sitzung im Mai 2009. Darin ging es um die Frage, ob Verhandlungen mit einer Investoren-Projektgruppe (Einkaufszentrum) aufgenommen werden sollen. OB Rosenberger, so argumentiert Wochner, soll später behauptet haben, Wochner vertrete öffentlich eine Meinung, die seinem nichtöffentlichen Abstimmungsverhalten nicht entspreche.
»So nicht – und nicht erst seit heute! Aber jetzt öffentlich!«
Zweiter Vorwurf Wochners: Der OB wolle ihn wegen dieser Meinungsverschiedenheit nicht mehr als seinen repräsentativen Stellvertreter an Terminen einsetzen. Damit ist Wochner nicht einverstanden, schließlich sei er vom Gemeinderat als stellvertretender Oberbürgermeister gewählt worden. »Eine inhaltlich dezidiert andere Auffassung zu einer einzelnen Frage hat (...) nicht zur Folge, dass die (...) Stellvertretung zu ruhen hat«, argumentiert Wochner.
"Ich bin im Gemeinderat befangen"
Ein Beitrag auf Facebook hatte im März zur Eskalation des schwelenden Streits geführt. Wochner schrieb abends nach einer Sitzung, in der es mal wieder ums Einkaufszentrum ging: »Ich möchte mich hiermit öffentlich von den derzeitigen Plänen zur Bebauung des Bahnhofareals-Ost distanzieren. Ich bin im Gemeinderat befangen – Daniel Wochner ist Mitglied im Verwaltungsrat der Kreissparkasse – und habe aus diesem Grund in den vergangenen Monaten keine öffentlichen Äußerungen gemacht, aber die jetzige Entwicklungen und Pläne zwingen mich trotz meiner Befangenheit zu einer politisch deutlichen Aussprache. So nicht – und nicht erst seit heute! Aber jetzt öffentlich!«.
Rosenberger reagierte damals mit scharfer Kritik. Wochners Facebook-Beitrag vom 9. März bezeichnete er als »pure Heuchelei«. Rosenberger argumentierte, dass am 19. Mai 2009 bei der Investorenauswahl genau die Fläche und das Sortiment, das 2006 im Einzelhandelskonzept von Horb bei einer Enthaltung vom Gemeinderat verabschiedet wurde, nochmals bestätigt wurde. »Damals war Michael Theurer noch Oberbürgermeister – und wer war einer der engsten Berater von Theurer?« seine offene Frage, die auf den Namen Daniel Wochner zielte.
Nach Wochners Lesart ging es in den Sitzungen jedoch grundsätzlich um andere Fragestellungen. In seinem aktuellen Schreiben an das Regierungspräsidium fragt Wochner, ob er berechtigt ist, »den Inhalt der Verhandlungen und der Entscheidungen des Gemeinderates richtig darzustellen, da unser Oberbürgermeister an dieser Stelle in Bezug auf die Entscheidung vom 19. Mai 2009 auch den Entscheidungsinhalt falsch dargestellt hat.« In der Entscheidung selbst, so Wochner, ging es lediglich um die Aufnahme von Verhandlungen sowie Maßgaben des Gemeinderates für diese Verhandlungen. »Keinesfalls wurde an diesem Tag eine Entscheidung getroffen, welche dem Inhalt des heutigen Entwurfes des Bebauungsplans nahe kommt. Richtig ist: Ich habe mit Ja gestimmt. Falsch ist, dass die Inhalte des jetzigen Bebauungsplanes zur Abstimmung standen. Weder Flächen, noch Höhen, noch ähnliches in der Gestaltung waren zu diesem Zeitpunkt inhaltlicher Beschluss des Gemeinderates.«
Weiter schreib Wochner: »Nachdem mir Herr Oberbürgermeister Peter Rosenberger zum wiederholten Male vorwirft, das vertrauliche Wort zu brechen, möchte ich an dieser Stelle eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums erfragen, aus der sich ergibt, ob der Oberbürgermeister meiner Heimatstadt dazu berechtigt ist, mein Abstimmungsverhalten in nichtöffentlichen Sitzungen über die Medien öffentlich bekannt zu geben.«
Die FD/FW-Fraktion des Horber Gemeinderates hatte Wochner übrigens in Schutz genommen: »Die ursprünglichen Planungen sahen im Bereich des Postareals die Ansiedlung des Modeparks Röther und eines weiteren Fachmarkts für Unterhaltungselektronik vor. Hierbei waren die Verkaufsflächen für Textilien und für ein Randsortiment Schuhe auf 5000 Quadratmeter sowie für Elektronik auf 1500 Quadratmeter begrenzt. Nach dem Wegfall des Modeparks Röther wurde das bisherige Konzept von der Stadtverwaltung überarbeitet. Infolgedessen wird seit 2008 im Gemeinderat über eine Ausweitung der Handelsflächen auf mittlerweile 11000 Quadratmeter diskutiert.« Die Angriffe auf Wochner seien »unhaltbar und absurd«.
Geht es bei dem Streit Wochner gegen Rosenberger allein um angebliche oder vermeintliche Diskretionen, Heucheleien oder ungebührliches Verhalten gegenüber der Stadtverwaltung? Politische Insider vermuten, dass zwischen dem OB und dem FD/FW-Rat auf der tieferen persönlichen Ebene etwas nicht stimmt.
Wochner selbst deutete es an, nachdem Rosenberger die Theurer-Wochner-Beziehung in Spiel gebracht hatte: »Ich beziehe mich auf planerische und gestalterische Gesichtspunkte, Herr Rosenberger auf offensichtlich andere Fragen.«
Dem RP gegenüber pocht Wochner aufs rein Sachliche: »Der Oberbürgermeister hat schlicht gar nicht das Recht, das Abstimmungsverhalten eines einzelnen Gemeinderates den Medien bekannt zu geben.«
Die Behörde solle Rosenberger darauf hinweisen, »sein Verhalten in Zukunft zu ändern und davon abzusehen, erneut nichtöffentliche Abstimmungsverhalten meiner Person oder von anderen Gemeinderäten bekannt zu geben und weiter solche Entscheidungen auch noch falsch darzustellen.«
Weiter schreibt er: »Ich wäre weiterhin dafür dankbar, wenn es möglich wäre, dass dieser Vorgang nach Abschluss Ihrer Prüfungen durch mich auch der Öffentlichkeit dargestellt werden kann, nicht zuletzt, um meine Reputation als Gemeinderat und auch als Rechtsanwalt in der Öffentlichkeit wieder herzustellen.«