Deutlich ist die Gülle auf den Wiesen im Neckartal zu sehen. An gewissen Stellen ist das auch erlaubt, erklärt das Landwirtschaftsamt in Horb. Foto: Straub

Nach Meldungen über Nitratbelastungen im Trinkwasser gehen bei Anwohnern Alarmglocken los.

Horb-Ihlingen - Mit Gülle am Neckar düngen und dann noch im Wasserschutzgebiet? Nach den Meldungen über Nitratbelastungen im Trinkwasser gingen deshalb bei einigen Anwohnern die Alarmglocken los.

Sogar ein Großteil Ihlingens liegt in einer Wasserschutzzone, nämlich in Schutzzone III B – der "Erweiterten Schutzzone". Hier ist der "unterirdische Einbau von Behältern für Treibstoffe, Mineral- und Heizöle ohne Stahlbeton-Schutzwannen mit Kontrollschacht" verboten. Und auch die oberirdische Lagerung solcher Stoffe ohne dichten Bodenbelag.

Ein Bauer fährt bei Ihlingen im Neckartal auf seinen Wiesen Gülle aus. Viele Ihlinger stört das – und zwar nicht nur wegen des Gestanks. Denn bekanntlich ist dort Wasserschutzgebiet. Und sogar Ottmar Meyer, der unter anderem für Wasserleitungen bei der Stadt Horb zuständig ist, runzelte bei der Ortsbegehung in Ihlingen die Stirn, als er die Gülle sah. "Da muss ich doch mal nachhaken", erklärte er.

"Alles so erlaubt", sagen jetzt Landwirtschaftsamt und Hermann Teufel vom Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz auf Nachfrage unserer Zeitung. Denn Wasserschutzgebiet ist nicht gleich Wasserschutzgebiet. Jedes habe seine eigenen Rahmenbedingungen und somit seien unterschiedliche Regelungen nötig.

Für das Wasserschutzgebiet Horizontalfilterbrunnen erklärt Teufel das so: "Es gibt drei verschiedene Zonen, für die gibt es unterschiedliche Bestimmungen." Der Bereich um den Horizontalfilterbrunnen, der auf der Neckarwiese zwischen Horb und Ihlingen steht und ein bisschen wie ein Ufo aussieht, ist somit unterschiedlich geschützt.

Alles im Bereich des "Horibrunnens", wie Teufel ihn nennt, gehört zur Zone I. Dieser muss mindestens zehn Meter um den Quellenbereich liegen. Amtsleiter des Landwirtschaftsamts Norbert-Jakob Ferch erklärt dazu die Bestimmungen für Bauern: "In der Zone I ist es verboten Naturdung (Mist, Jauche, Abortdünger) auszubringen und auch Vieh darf hier nicht weiden." Auch darf das Erdreich nicht verletzt werden, es darf also nicht zur Ackerfläche gemacht werden. "Das Abmähen ist jedoch erlaubt", sagt Ferch.

Die Stadt bescheinigt sehr gute Wasserqualität

Denn der "Horibrunnen" fördert Grundwasser. Er ist mit dem Erdreich über Rohre verbunden. In einem Schacht kann man das Wasser sehen. Von dort aus fließt es weiter zum Wasserwerk. Logisch, dass in seiner unmittelbaren Nähe, der Boden nicht verunreinigt werden darf.

Vom Brunnen bis zum Bach, der von Rexingen in den Neckar fließt, besteht Zone II. Hier ist das Düngen mit Jauche verboten. Die Verordnung des Landratsamts Freudenstadt enthält zudem noch das Verbot mit "Abortdünger aufzubringen". Amtsleiter Ferch sagt dazu: "Das sind menschliche Fäkalien, das wird heute allerdings nicht mehr zum Düngen verwendet, weil es Kläranlagen gibt." Klärschlamm und Abortdünger seien jedoch nicht das gleiche. In der Zone II darf Mist aufgetragen werden, jedoch muss der verteilt werden und darf dort nicht gelagert werden.

Was Zone III betrifft, die nach dem Bach in Richtung Dettingen liegt, ist das Düngen "nach guter fachlicher Praxis" erlaubt. "170 Kilogramm je Hektar aufs Jahr" dürfen ausgebracht werden, erklärt Ferch. Allerdings gibt es einen Verbotszeitraum, der vom 15. November bis zum 31. Januar dauert.

"Zudem gibt es noch Ausnahmen bei bestimmten Witterungsverhältnissen", informiert der Leiter des Landwirtschatfsamts. Denn wenn es pflanzenbaulich sinnvoll ist, könne der Beginn der Verbotsfrist verschoben werden. "Auch ist bei einer Schneedecke, gefrorenem oder wassergesättigtem Boden das Düngen verboten." Wichtig ist auch, dass der Abstand zum Neckar und Rexinger Bach eingehalten wird. "Der muss fünf Meter zur Böschung betragen." Und Grabungen bis auf das Grundwasser sind nicht gestattet.

Doch wirkt sich das Düngen auf das Trinkwasser auch so drastisch aus wie in einigen Teilen von Deutschland, wo Nitratwerte nach oben schnellen?

Die Klage der EU gegen Deutschland wegen der zu hohen Werte hat die Diskussion angefacht. Als Hauptursache dafür gilt die Landwirtschaft, die Überdüngung mit Gülle und Mist. In Horb gilt jedoch kein Grund zur Sorge. Denn hier freut man sich über eine sehr gute Wasserqualität, teilt die Stadt auf Nachfrage mit. Denn nicht nur der Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter Wasser an Nitrat wird unterschritten, sondern auch der empfohlene Richtwert von 25 Milligramm für das Zubereiten von Babynahrung.