Straßenbau: Erkundungen für die Umweltschutz-Prüfung vorgesehen / Öffentlicher Termin am 17. Dezember

Horb. Die Vorplanungen für den Ausbau der B 28 bei Grünmettstetten (Seewald, Bahnübergang, "Rauher Stich") beginnen mit dem "Scoping-Verfahren".

Dieses Verfahren nach § 15 UVPG ist ein Vorverfahren, das innerhalb eines laufenden Planungsprozesses und in der Regel vor Stellung des Genehmigungsantrages durchgeführt werden kann. Es dient in erster Linie der Vorbereitung der Umweltverträglichkeitsprüfung und somit dem Planfeststellungsverfahren.

Im Rahmen des Scoping-Verfahrens werden die umweltrelevanten Themen ermittelt. Der Träger der Baumaßnahme wird über die Umweltauswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Beim "Scoping-Termin" erfolgt hierzu regelmäßig eine öffentliche Besprechung.

In Horb soll ein Scoping-Verfahren für den Bau des B 28-Teilstücks von Grünmettstetten zum "Rauhen Stich" beginnen. Der öffentliche Scoping-Termin ist am Dienstag, 17. Dezember, im großen Saal des Landratsamts Freudenstadt (Herrenfelder Straße 14 in Freudenstadt) um 14.30 Uhr, Einlass ab 14 Uhr.

Die Straßenbaubehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe plant als Vorhabenträger den Ausbau der B 28 zwischen Grünmettstetten und dem "Rauhen Stich". Die Gesamtmaßnahme besteht aus zwei Bauabschnitten: Bauabschnitt eins: Beseitigung des Bahnübergangs "Seehaus". Bauabschnitt zwei: Ausbau des Streckenabschnitts "Rauher Stich". Der erste, westliche Bauabschnitt wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit als eigenständiges Projekt vorgezogen und befindet sich derzeit im Vorentwurf. Im Rahmen dessen soll die geplante Vorzugsvariante im nächsten Schritt durch Land und Bund freigegeben werden.

Der zweite Bauabschnitt schließt im Westen an den ersten Bauabschnitt an und erstreckt sich östlich bis zur L 355, wo in Zukunft ein Anschluss an die B 28 zur Ortsumfahrung Horb-Hohenberg hergestellt werden kann.

Aktuell befindet sich der zweite Bauabschnitt in der Vorplanung. Hierbei werden die konkreten Grundlagen für die Planung ermittelt. Im Rahmen der Vorplanung wird unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Um Informationen zum Inhalt, Umfang und zur Detailtiefe der UVP zu sammeln, führt die Planfeststellungsbehörde einen öffentlichen Scoping-Termin durch bei dem Träger öffentlicher Belange und Verbände die Möglichkeit haben, ihre Hinweise für die UVP zu kommunizieren. Stellungnahmen beim Scoping-Termin sollten sich vorrangig auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der UVP sowie zum erforderlichen Inhalt und Umfang der Angaben des UVP-Berichts erstrecken. Neben den betroffenen Fachbehörden und Umweltverbänden ist jeder Interessierte zu dieser Veranstaltung eingeladen.

Weitere Informationen: Scopingunterlagen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref17/Seiten/ Scopingverfahren.aspx   Projekthomepage: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt4/Ref44/Seiten/b28_ba2.aspx