Der Bahnübergang bei Talheim wird durch eine Brückenüberführung ersetzt, teilt das RP Karlsruhe mit. Foto: Hopp

Regierungspräsidium kündigt Brückenüberführung als Lösung an. Für 2019 sind noch keine Arbeiten geplant.

Horb-Talheim - Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe hat als zuständige Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zwischen Horb und Obertalheim an der Landesstraße 355 erlassen. Das Vorhaben war im Mai 2017 von der Straßenbaubehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe beantragt worden.

Im Bereich des schienengleichen Bahnübergangs haben sich allein in den letzten fünf Jahren zahlreiche Verkehrsunfälle mit Personen- und Sachschaden ereignet. Zudem hat der auszubauende Abschnitt derzeit Fahrbahnbreiten zwischen 4,90 Meter und 5,30 Meter und entspricht so nicht mehr den heutigen Erfordernissen des Straßenverkehrs, teilt das RP mit. Darüber hinaus verursacht die mangelhafte Entwässerung Verkehrsbeeinträchtigungen.

Die L 355 wird nun auf 1145 Metern nach aktuellen Standards begradigt und auf eine Fahrbahnbreite von 7,50 Meter verbreitert. Ebenso ist eine erhebliche Verbesserung der Straßenentwässerung geplant. Zudem wird der schienengleiche Bahnübergang durch eine Brückenüberführung ersetzt. Die Brücke wird dabei eine Weite von 18 Metern und eine Höhe von vier bis sieben Meter haben.

"Durch die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zum einen und den Streckenausbau mit einer Verbesserung der Sichtverhältnisse zum anderen wird die Verkehrssicherheit erheblich verbessert", so Regierungspräsidentin Nicolette Kressl.

Pläne liegen ab dem 21. Januar im Rathaus aus

Peter Klein, Leiter Fachbereich Stadtentwicklung, erklärt zu der Bekanntgabe des Regierungspräsidiums: "Die Stadt Horb begrüßt den Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges der L 355. Die Maßnahme wird einen erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Anbindung der Stadtteiles Talheim leisten. Wir werden das Regierungspräsidium auch weiter bei den Vorbereitungen unterstützen und hoffen auf eine baldige Realisierung der Planung."

Einen konkreten Baubeginn für die Arbeiten gebe es noch nicht, teilt das RP auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Für dieses Jahr seien noch keine Arbeiten vorgesehen.

Der Planfeststellungsbeschluss mit den Plänen liegt in der Zeit vom 21. Januar bis einschließlich 4. Februar im Rathaus der Stadt Horb, Marktplatz 14, zur Einsicht aus. Ab der Offenlage ist er auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden.