Mit diesen Hinweisen klärt die Stadt Horb über die Videoüberwachung im Ruhewald auf. Foto: Privat

Maßnahme der Stadt. Seit Donnerstag sind Geräte im Einsatz. Hinweise an Bäumen.

Horb - "Videoüberwachung!" heißt es seit neustem im Ruhewald Horb. Denn die Stadt hat dort seit Donnerstag Kameras im Einsatz und weißt darauf mit Schriftstücken, die an Bäumen angebracht sind, hin. Kehrt damit jetzt Ruhe in den Wald? Zumindest hofft das die Stadtverwaltung Horb.

Nachdem ein Unbekannter ein erst vor Kurzem angelegtes Grab wieder ausgehoben hatte (wir berichteten), sah sich die Stadt dazu veranlasst rasch zu reagieren. "Allerdings war das nicht der alleinige Grund. Es gab bereits in der Vergangenheit von den Angehörigen geschilderte Ereignisse, die in der Summe letztlich zu der nun veranlassten Maßnahme geführt haben", teilt eine Stadtsprecherin auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mit.

Angehörige verärgert über Kommunikation

Doch mit der Umsetzung der Maßnahme sind nicht alle glücklich. Angehörige meldeten sich beim Schwarzwälder Boten und ärgerten sich, dass sie nicht direkt von der Stadt Horb kontaktiert und über die Videoüberwachung aufgeklärt wurden.

Da dies nicht nur Angehörige betreffe, sondern auch jegliche andere Besucher des Waldstücks, sah die Stadtverwaltung eine Information der Angehörigen über die Maßnahme als nicht ausreichend an. "Aus diesem Grund wurden Hinweisschilder angebracht, so dass jeder Waldbesucher erkennen kann, dass es eine Videoüberwachung gibt", erklärt die Stadtsprecherin weiter.

Ob die Kameras dauerhaft installiert bleiben sollen ist derzeit noch offen, wie die Stadtverwaltung angibt: "Die Videoüberwachung ist eine Maßnahme, die regelmäßig auf Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüft wird."

Videoüberwachung zur Wahrnehmung des Hausrechts

Die Zweckmäßigkeit wird auf dem Aushang im Übrigen erläutert. Dort heißt es: "Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, um Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum von Personen zu schützen und zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung und Geltendmachung von Rechtsansprüchen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten."

Hinsichtlich des Datenschutzes heißt es von Seiten der Stadt, dass die gespeicherten Daten spätestens nach vier Wochen gelöscht werden – es sei denn, das Videomaterial wird zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten benötigt.