Vorübergehend oder endgültig? Wenn es um Treppe und Gerüst an der Rückseite des Krankenhauses geht, kann man bei der Antwort wohl "vorübergehend" voraussetzen. Bei der Auslegung des Kreistags-Beschlusses zur endgültigen oder vorübergehenden Schließung der Akut-Klinik ist die Frage noch umstritten. Foto: Hopp

Diskussion um Klinik-Beschluss: CDU fordert Klarstellung "aus Gründen der Glaubwürdigkeit".

Horb - Vorläufige oder endgültige Schließung der Akut-Klinik in Horb? Was genau hat der Kreistag beschlossen? Die CDU-Fraktion erklärt jetzt, dass es aus ihrer Sicht eine eindeutige Beschlusslage gibt.

In der CDU-Kreistagsfraktion macht man sich Sorgen, dass die öffentliche Diskussion um den Schließungsbeschluss ein schlechtes Licht auf die Arbeit des Kreistags wirft. Nächsten Montag ist Kreistagssitzung, und CDU-Fraktionschef Heinz Hornberger äußert in einem offenen Brief an Landrat Klaus Michael Rückert die Bitte, den heiß diskutierten Beschluss noch einmal in der öffentlichen Sitzung zum Thema zu machen. Hornberger schreibt: "Mit Blick auf die mediale Auseinandersetzung in den letzten Tagen über den Inhalt des Kreistagsbeschluss vom 17. Dezember 2012 bittet die CDU-Fraktion am kommenden Montag in öffentlicher Kreistagssitzung aus Gründen der Glaubwürdigkeit des Kreistags Freudenstadt die einzelnen Punkte des Beschlusses nochmals darzulegen."

Auch Oberbürgermeister Rosenberger, so Hornberger weiter, habe dies am vergangenen Samstag in einem Pressebericht eingefordert, "insbesondere zum Thema Schließung des akutstationären Bereichs in Horb".

Die Kreisräte Rosenberger, Daniel Wochner und Wolfgang Kronenbitter hatten am Freitag in einer Pressemitteilung argumentiert, dass die Beschlussklausel "Der akutstationäre Bereich des Krankenhauses Horb wird bis zu einer erneuten Entscheidung des Kreistags nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens aus wirtschaftlichen Gründen zum 21. Dezember 2012 geschlossen" eindeutig aussagt, dass der Landkreis die Akutklinik aus eigenem Antrieb nicht mehr eröffnen werde. Dies sei in der Sitzung so erklärt worden, hatte Rosenberger argumentiert. Zudem seien Honorarärzte gekündigt und Mitarbeiter nach Freudenstadt verlegt worden.

CDU-Kreisrat Michael Laschinger sieht das anders

CDU-Kreisrat Michael Laschinger sieht das anders. Er hatte vergangene Woche die Diskussion über die Beschluss-Auslegung ins Rollen gebracht. In der Hauptsache ging es ihm darum, sich gegen den Vorwurf zu wehren, der Klinik-Schließung zugestimmt zu haben. Nach Laschingers Leseart bedeutet die Klausel "bis zu einer erneuten Entscheidung des Kreistags" keinen definitiven Schließungsbeschluss.

Hornberger schreibt: "Für den Fraktionsvorstand zumindest kann ich klarstellen, dass es auch bei uns keine Unklarheit über die eindeutige Beschlusslage gibt. Klar ist, dass der Kreistag unter anderem beschlossen hat, bis zu einer erneuten Entscheidung nach Abschluss des Markterkundungsverfahren den akutstationären Bereich in Horb aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen."

Dies, so Hornberger, habe der Landrat auch Laschinger mit Schreiben vom 23. Januar so mitgeteilt. Laschinger werde in der kommenden Kreistagssitzung für die Fraktion bitten, die Beschlussfassung auch öffentlich nochmals zu wiederholen.

Hornberger kündigt an: "Wir werden als CDU-Fraktion versuchen, bis zum Montag Nachmittag noch ein einheitliches Meinungsbild über diesen Beschluss vom 17. Dezember 2012 herbeizuführen." Und: "Persönlich möchte ich anfügen, dass wir um diese Klarstellung im Interesse aller Kreistagsmitglieder bitten müssen."

Letztlich dürfte es um die Frage gehen, wie der Beschluss auslegt werden kann: Schließt er eine Wiederöffnung der Akut-Klinik unter Regie des Landkreises aus oder wäre auch diese Variante noch möglich?