Wegen "Störung der Religionsausübung" musste sich ein Mann in Horb vor Gericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, in ein Weihwasserbecken gepinktelt zu haben. (Symbolfoto) Foto: Filippo Carlot/ Shutterstock

40-Jähriger kommt ohne Verteidiger und streitet Tat ab. Staatsanwalt hört bei Angeklagtem "reichlich Pathos".

Horb- Der Angeklagte erscheint in Bermudas und Flipflops. Schon im Flur, noch vor Eintritt in den Gerichtssaal in Horb, bricht es förmlich aus ihm hervor. "Ich habe es nicht getan." Und noch bevor Richter Albrecht Trick überhaupt im Gerichtssaal erscheint, um das Verfahren zu eröffnen, meldet sich der Angeklagte erneut zu Wort. "Verteidiger habe ich leider nicht, da macht mein Budget nicht mit", sagt er. Solcherart Einlassungen sind eher ungewöhnlich vor Gericht.

Ungewöhnlich auch die Anklage, "Störung der Religionsausübung", nennt es der junge Staatsanwalt, bevor er zu den eher unappetitlichen Details kommt. Dem Beschuldigten werde vorgeworfen, im Januar dieses Jahres, gegen Abend eine Kirche betreten und dort in das Weihwasserbecken uriniert zu haben. "Schimpflicher Unfug", heißt das in der Juristensprache, zudem habe der Angeklagte eine Reihe von Opferkerzen gestohlen, was der Staatsanwalt als "Diebstahl geringwertiger Sachen" wertet.

Zeuge beobachtet Vorfall in Kirche

Der Angeklagte ist körperlich gesehen ein wahrer Hüne, zwei Meter groß, von wuchtigem Körperbau, markant sind außerdem seine Glatze sowie ein dunkler Vollbart. Dieses Äußere fiel denn auch einem Zeugen ins Auge, der ebenfalls wie der Angeklagte in der fraglichen Zeit in der Kirche zugegen war – und dann gehört habe, wie beim Weihwasserbecken Flüssigkeit geplätschert habe. Anschließend habe der Zeuge, wie ein Polizeibeamter vor dem Gericht berichtet, erkannt, wie ein Hüne mit Glatze "seinen Hosenladen geschlossen" habe.

Fast 40 Jahre ist der Beschuldigte alt, ledig, "aber ich habe eine Freundin", wie er ungefragt hinzufügt. Auch wenn es um die Anklage geht, sprudelt es förmlich aus ihm heraus: "Das mit dem Weihwasser, das muss ich Ihnen sagen, Herr Richter, das war ich nicht", und dann fügt er hinzu, er sei nämlich ein tiefgläubiger Mensch, zwar sei er seinerzeit tatsächlich kurz in der Kirche gewesen, aber höchstens fünf Minuten, er sei nämlich Kunstmaler und habe sich aus künstlerischen Antrieb das Kreuz am Altar anschauen wollen. Nach fünf Minuten sei er wieder aus dem Gotteshaus gewesen. "Das mit dem Weihwasser, das ist widerlich, das würde ich nie tun."

Liste bisheriger Verfahren ist lang

Wie gesagt: Der Angeklagte hat keinen Verteidiger, er muss für sich selbst sprechen, was nicht einfach ist. Immer wieder meldet er sich zu Wort, er spricht viel und mit Pathos, wie auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer später eigens erwähnen wird. Er sei "kulturell veranlagt", er liebe die Kirchen, außerdem sei er in der Vesperkirche engagiert, wo er armen Leuten helfe, so der Mann auf der Anklagebank weiter. Und der Richter solle doch bitte unbedingt nur eine Bewährungsstrafe verhängen, "ich bin zu einem besseren Menschen geworden".

Dann liest der Richter aus dem Bundesregister vor, es geht um die bisherigen Verfahren gegen den Beschuldigten. Und diese Liste ist lang, es gibt Geld- und Haftstrafen auf Bewährung, wegen Betrugs, Diebstahls, Körperverletzung. Und 2019 wurde er wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilt, er habe Bilder mit Hitler und "Heil Hitler" auf Facebook gestellt.

Richter verhängt zusätzlich gemeinnützige Arbeit

"Ich bin zu einem besseren Menschen geworden, das Judentum ist das Schönste auf der Welt", sagt er heute, er wolle nunmehr "nach jüdischem Gesetz leben". Reichlich Pathos, meint denn der Staatsanwalt, der Angeklagte neige zu Übereibungen, das sei nicht unbedingt glaubwürdig. Glaubwürdig sei aber die Darstellung, dass er ins Weihwasserbecken gepinkelt habe, positiv anzurechnen sei wiederum, dass sich der Angeklagte vom Alkohol losgesagt habe. Zwei Monate Gefängnis, aber diesmal ohne Bewährung, "um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen".

Da ist Richter Trick milder: Einen Monat Haft mit Bewährung, urteilt er. Außerdem müsse der Angeklagte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Dann sagt der Richter noch, der Angeklagte müsse im Leben endlich seinen Weg finden, ein geordnetes Leben führen. Beinahe väterlich spricht der Richter zu dem Angeklagten, man spürt, dass er ihm Gutes will. So etwas wie ins Weihwasser pinkeln tue man aber einfach nicht. Und der Mann, der sich bessern will, verlässt das Gerichtsgebäude.