Prozess: Zu neuneinhalb Monaten Strafhaft, auf drei Jahre Bewährung, wurde ein 24-jähriger Horber verurteilt

Kaum aus der Strafhaft entlassen, verteilte ein zur Tatzeit 24-jähriger, mehrfach vorbestrafter Horber, ganz besondere Weihnachts- und Neujahrsgrüße. Die Rechnung dafür bekam er am Montagvormittag im Horber Amtsgericht.

Horb. Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick verurteilte den 24-Jährigen zu neuneinhalb Monaten Strafhaft, deren Vollzug er auf drei Jahre Bewährung aussetzte. Als Auflage muss sich der Verurteilte einem Bewährungshelfer unterstellen, ein Antiaggressionstraining absolvieren und vier Drogenscreenings nachweisen. Außerdem zahlt er als Verurteilter die Kosten des Verfahrens.

Grund für die Strafe ist, dass der Angeklagte am 23. Dezember 2017 morgens um fünf Uhr am Horber "Bermuda-Dreieck" in der Neckarstraße einem jungen Mann einen Faustschlag aufs Auge verpasste und dessen Cousin mit einem Kopfstoß am linken Auge verletzte. Die stark blutende Verletzung musste im Freudenstädter Kreiskrankenhaus behandelt werden und am Heiligabend saß der in Dettingen wohnende Geschädigte mit ordentlichem Kopfweh unterm Weihnachtsbaum.

Grund für diese Körperverletzung war die irrige Annahme des Täters, die jungen Männer würden sich in sexueller Absicht seiner damaligen Freundin und jetzigen Verlobten nähern. Da musste er, vermutlich alkoholenthemmt, natürlich eingreifen, so seine Fehleinschätzung. Die jungen Männer wollten jedoch nichts von der Frau. Sie wollten ihr nur helfen, da sie scheinbar hilflos vor einem Schaufenster am Fuße der Wendeltreppe, die zu den Gastwirtschaften im Obergeschoss führt, kauerte. "Wir fragten lediglich, ob wir der Frau helfen könnten", erklärte einer der Männer im Zeugenstand. Plötzlich sei dann der Täter auf sie zugerannt und ehe sich der Geschädigte versah, habe der Täter ihm einen Kopfstoß verpasst, der die Augenbraue aufplatzen ließ. "Es gab danach noch ein kurzes Wortgefecht und schon hatte ich die Faust des Angeklagten auf dem Auge und hinterher ein bunt schillerndes Veilchen", schilderte der andere Geschädigte.

Noch im Gerichtssaal entschuldigte sich der Schläger bei seinen Opfern. Das machte natürlich einen sehr guten Eindruck auf Richter Trick.

Entschuldigen musste sich der Täter auch bei den Polizisten, die er am Neujahrstag – wieder mitten in der Nacht – aufs massivste beleidigt hatte. "Drecksbullen" und "Was willst du, du Wichser?" soll er mehrfach zu den Beamten, die gegen 4.30 Uhr zu einer Messerstecherei im Parkhaus Kaiser gerufen wurden, gesagt haben.

"Da war ein großer Tumult. Geschätzt 40 bis 50 Personen drängten sich um eine verletzte Person und als wir versuchten, die beiden Lager zu sortieren, stellte sich uns der Angeklagte immer wieder in den Weg und beleidigte uns. Einem sofort ausgesprochenen Platzverbot kam er auch nicht nach", erinnerten sich zwei der drei Beamten im Zeugenstand.

Der Angeklagte gab die Beschuldigungen auch per Anwaltserklärung vollumfänglich zu. Er sagte auf Nachfrage vom Vorsitzenden, dass er die Körperverletzungen und die Beleidigungen bedauere, er sich jedoch jeweils in persönlichen Ausnahmesituationen befunden habe. Krach mit den Eltern, Streit mit der Freundin, Geldprobleme nach der Haftentlassung und die ständige Aggressionsbereitschaft, die durch die Alkohol- und Drogenproblematik verursacht und gegen die er seit langem ankämpft, wurden in diesen beiden Nächten zu einem hochgefährlichen Cocktail der Emotionen.

Aber es waren nicht nur die beiden Taten, die für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft das Bild eines nicht sonderlich bemühten Mannes machte, der gegen seinen Hang zur Gewalt viel unternimmt. Im Gegenteil! "Gerade aus der Haft entlassen, begeht er die Körperverletzung und nur eine Woche später folgen die Beleidigungen gegen Amtspersonen. Und dies während einer offenen Bewährungszeit", meinte die Staatsanwältin. Sie betonte, dass es ihr der Angeklagte mit der Strafzumessung nicht leicht gemacht habe, doch sie sei zu dem Schluss gekommen, dass man hier keine Bewährung mehr geben könne. Zu viele einschlägigen Vorstrafen und ständige Bewährungsbrüche sprächen eine sehr eindeutige Sprache. Sie könne beim besten Willen keine gute Sozialprognose attestieren und fordere deshalb, die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen.

Richter Trick fügte in seiner Urteilsbegründung an, dass er, rein nach Aktenlage, ebenfalls eine Bewährung ausgeschlossen habe. "Vor Prozessbeginn waren sie von einer Bewährung meilenweit entfernt", erklärte Trick. "Aber ich bin ein Hauptverhandlungsrichter – und sie haben ihre Weichen heute in die richtige Richtung gestellt". Trick hob mehrfach hervor, dass es anscheinend einen Angeklagten mit zwei Gesichtern gebe. "Die Beamten kennen sie nur als Straftäter – heute haben sie sich jedoch als ein Mann präsentiert, der ernsthaft daran arbeiten möchte, dass seine Zukunft in die richtige Richtung geht. Und nun haben sie es in der Hand", so die mahnenden Worte des Amtsgerichtsdirektors.