Die Gäubahn – auf weiten Strecken eine Regionalbahn. Foto: Hopp

Vertrag von Lugano enthält keine verpflichtenden Fristen. Es helfe nur noch "massiver Druck".

Horb - In der Schweiz hofft man auf mehr Bahnverkehr, der aus Deutschland durch den kürzlich eröffneten Gotthard-Basistunnel rollt. Doch nicht nur der Rheintalbahn-Ausbau verharrt noch auf dem Abstellgleis. Auch auf der Gäubahn zwischen Stuttgart und Zürich stehen die Signale noch lange nicht auf Weiterfahrt. Im Gegenteil, die Chancen auf einen zweigleisigen Ausbau der Gäubahn sinken; der Bund entfernt sich immer weiter von dem Projekt. Diese Ansicht vertritt Matthias Gastel, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen aus Filderstadt. Gastel: "Die Bundesregierung sieht gegenüber der Schweiz keine Verpflichtung, die Gäubahn in einem bestimmten Zeitraum auszubauen."

Der Vertrag von Lugano aus dem Jahr 1996, in dem sich Deutschland gegenüber dem Nachbarland verpflichtet hat, die Reisezeit zwischen Stuttgart und Zürich auf zwei Stunden 15 Minuten zu verkürzen, enthalte keine verpflichtenden Jahresangaben. Dies teilte das Bundesverkehrsministerium dem Bundestagsabgeordneten Gastel auf eine Bundestagsanfrage mit. "Die Bundesregierung rückt Stück für Stück vom dringenden Ausbau der Gäubahn ab", beklagt der Abgeordnete, der dem Bundestags-Verkehrsausschuss angehört und sich schon mehrfach für verbesserte Angebote auf der Gäubahnstrecke stark gemacht hat. Zuletzt hatte er darauf aufmerksam gemacht, dass die neuen Intercity-Züge der Deutschen Bahn wegen ihrer fehlenden Schweiz-Zulassung in Singen enden werden.

 "Erst setzt Bundesverkehrsminister Dobrindt den Ausbau der Strecke im Bundesverkehrswegeplan in eine Sankt-Nimmerleins-Warteschleife, anstatt die Gäubahn in den Vordringlichen Bedarf einzustufen, wo sie fachlich hingehört. Jetzt erklärt das Dobrindt-Ministerium den Vertrag von Lugano faktisch für wirkungslos", bewertet Matthias Gastel die Antworten aus dem Bundesverkehrsministerium.

Aus Sicht des Abgeordneten hilft jetzt nur noch massiver Druck von der Landesregierung, Landtags- und Bundestagsabgeordneten, den Kommunen und der Bürgerschaft. "Wir müssen die Bundesregierung zu zweierlei drängen: Erstens, dass der Ausbau der Gäubahn auf mehr zweigleisige Abschnitte in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans kommt. Das reicht aber noch nicht, weil der Bundesverkehrswegeplan schon jetzt massiv unterfinanziert ist. Daher meine zweite Forderung, dass der Bund sich verbindlich verpflichtet, den Ausbau spätestens ab dem Jahr 2018 zu finanzieren. Andernfalls wird die Region noch sehr lange mit unattraktiven Fahrtzeiten leben müssen. Das wäre völlig inakzeptabel."