In diesem Gebiet auf Nordstetter Gemarkung legte der Täter die Leiche von Marleen H. ab. Feldwege führen in das Waldgebiet, wo man die Leiche fand. Der Täter hatte die 23-Jährige in ihrer Wohnung getötet und die Leiche anschließend laut Polizei wohl zufällig nach Horb transportiert. Foto: Lück

Prozess nach Leichenfund bei Nordstetten im vergangenen Sommer. Junge Mutter aus Walddorfhäslach getötet.

Horb - Das Waldgebiet nahe der Autobahnausfahrt Horb schien für den Täter ein geeigneter Platz zu sein, um eine Leiche loszuwerden. Dort fand die Polizei im vergangenen Sommer nach langer Suche die Leiche der 23-jährigen Marleen H. aus Walddorfhäslach (Kreis Reutlingen). Sie war erdrosselt und im Wald auf Nordstetter Gemarkung abgelegt worden. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat beim Landgericht Tübingen Anklage gegen einen 36 Jahre alten Mann wegen Totschlags erhoben.

Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme Ende August in Untersuchungshaft. Der Tatverdächtige hat die Polizei nach seiner Festnahme zu der Stelle geführt, an der er die Leiche in der Tatnacht abgelegt hatte.

Ihm wird laut Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, in der Nacht vom 9. auf 10. August des vergangenen Jahres die damals 23 Jahre alte Marleen H. getötet zu haben, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Mann sei mit der jungen Frau befreundet gewesen und sei zunächst mit ihrer Einwilligung mit ihr in ihrer Wohnung gewesen. Zu später Stunde sei es dann aber zum Streit zwischen dem Angeschuldigten und dem späteren Opfer gekommen. Dabei soll der Mann die körperlich unterlegene Frau gepackt, seinen Arm um ihren Hals gelegt und zugedrückt haben – so lange bis keine Gegenwehr mehr erfolgt sei.

Mann droht fünf bis fünfzehn Jahre Haftstrafe

Zum Hintergrund der Tat teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass der Angeschuldigte vermutlich sein freundschaftliches Verhältnis zum Tatopfer vertiefen wollte, die Frau daran aber kein Interesse gehabt habe.

Die Ermittler suchten das Opfer nach seinem Verschwinden zunächst erfolglos im Großraum Horb, weil hier das Handy eines Tatverdächtigen geortet worden war.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft wird nicht auf Mord lauten, sondern auf Totschlag, weil niedrige Beweggründe nicht mit Sicherheit ermittelt werden könnten, heißt es. Dem Mann droht eine Haftstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren. Ein psychiatrischer Sachverständiger sieht keine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. Will heißen: Der Mann war bei Sinnen, als mutmaßlich er die junge Frau erdrosselte.

Tragisch an dem Fall: Der zweijährige Sohn der getöteten Frau wurde nach der Tat alleine in der Wohnung zurückgelassen.