Kommunales: Isenburgs Ortsvorsteher Stefan Blank teilt Sachstand zum Bebauungsplan "Heideweg Nord" mit

Horb-Isenburg. Im Bürgersaal des Isenburger Rathaus kam der Ortschaftsrat zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Im Mittelpunkt der Beratungen stand der "Heideweg Nord". Dabei geht es um einen neuen Bebauungsplan, der es vor allem auch kleineren Stadtteilen ermöglichen soll, Baugebiete im Rahmen des Paragrafen 13b des Baugesetzbuches auszuweisen.

Der zeitlich befristete Paragraf 13b des Baugesetzbuches bietet die Möglichkeit, Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10 000 Quadratmetern aufzustellen, wenn die vorgesehene Wohnbebauung unmittelbar an bebaute Ortsteile erfolgt. In Isenburg böte sich darüber hinaus die Möglichkeit, etwas mehr als die doppelte Fläche auszuweisen, als dies der momentane Flächennutzungsplan vorsieht. Gleichzeitig musste das Aufstellungsverfahren bis zum 31. Dezember 2019 eingeleitet und bis zum 31. Dezember 2021 durch Satzungsbeschluss abgeschlossen sein.

Über den aktuellen Stand zur Bebauungsplanaufstellung sowie über die Grundstücksverhandlungen informierte Ortsvorsteher Stefan Blank sein Gremium. Danach wurde bereits am 31. Oktober 2019 mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Ortschaftsrat ein erster Schritt gemacht. Der Gemeinderat hat diesem Beschluss im Dezember 2019 zugestimmt. Allerdings entsprach dies noch keinem Bebauungsplanentwurf, denn nach dem Horber Modell aus dem Jahr 2014 sollen die im künftigen Plangebiet liegenden Grundstückseigentümer ihre Grundstücksflächen zunächst einmal an die Stadt veräußern. Wenn dabei keine Kaufverträge zustande kommen, wird das Verfahren nicht weiter verfolgt.

Mehrere Gründe

An diesem Punkt steht derzeit der Stadtteil Isenburg. Bisher hat nämlich nur ein Grundstücksbesitzer dem Verkauf seiner Fläche zugestimmt. Für diese Verkaufsverweigerungen gibt es einige Gründe. So zum Beispiel das Horber Modell, mit dem man nicht immer einverstanden ist. Oder, wenn es mehrere Miteigentümer gibt, die sich intern noch nicht über einen Verkauf geeinigt haben. Wenn sich aber hier keine Einigung bezüglich des Verkaufs ergeben sollte und es nicht zu einem Beschluss der Verwaltung kommen sollte, wäre das für Isenburg fatal, denn dann könnte man vielleicht auf Jahre hinaus keine Bauplätze mehr, die durch den Flächennutzungsplan derzeit nicht abgedeckt sind, den Bauwilligen zur Verfügung stellen.

Und gerade deshalb machte sich Blank dafür stark, dass in dem durch den Paragraf 13b gesetzten zeitlichen Rahmen auf jeden Fall ein Bebauungsplan aufgestellt und auch rechtskräftig abgeschlossen wird. Untermauert hat er seinen Vorschlag an den Ortschaftsrat damit, dass das Baugesetzbuch nicht voraussetzt, dass die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt im Eigentum der Flächen ist. Wie dann die im Bebauungsplan dargestellten Baugrundstücke hergestellt und erschlossen werden, wäre der zweite Schritt. Auf andere Grundstücke auszuweisen, ist in Isenburg nicht möglich.

Nach einer sehr ausführlichen Diskussion fasste der OR einen Beschlussantrag. Danach soll der Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren zur Rechtskraft bringen und wenn notwendig, die entsprechenden finanziellen Mittel bereitstellen, um das Verfahren auch durch ein externes Fachbüro abschließen zu können. Über die weitere Vorgehensweise und die Form der Baulandumlegung soll entschieden werden, wenn absehbar ist, dass das Bebauungsplanverfahren innerhalb der Frist zur Rechtskraft gebracht werden kann.