Denkmal: Standort des Werksteins mit Hinweistafel auf dem Kreuzkapellenberg wurde festgelegt

Ein aus Beton gegossenes Fundament soll in den nächsten Tagen entstehen, um die zukünftig am Kreuzkapellenberg platzierte Gedenktafel zu tragen. Den Standort für diese hat der Kultur- und Museumsverein nun endgültig festgelegt.

Horb. Nach dem geglückten Versuch, die Grundmauern der einstigen Heiligkreuzkapelle mit Wünschelrute, Kreuzscheibe und Bodenradar aufzuspüren, haben Franz Geßler, Heinrich Raible und Joachim Lipp vom Kultur- und Museumsverein Horb auf dem Kreuzkapellenberg nun den Standort für die Errichtung eines Werksteins, mit Hinweistafel auf die abgegangene Kapelle, festgelegt.

Der Standort der 1806 abgebrochenen Kapelle auf dem Kreuzkapellenberg, ist seit dem vergangenen Jahr nach Paragraf zwei des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale in der Fassung vom 6. Dezember 1983 ein eingetragenes Kulturdenkmal. Deshalb musste sich der Vorsitzende des Kultur- und Museumsvereins zunächst um eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Hinweistafel bemühen.

Das Landesamt für Denkmalpflege sowie die Stadt Horb als untere Denkmalbehörde begrüßen das Vereinsvorhaben auf dem Kreuzkapellenberg, da auf diesem Wege auf das abgegangene Kulturdenkmal, das am Jakobusweg gelegen ist, aufmerksam gemacht wird. Nach Paragraf zwei des Denkmalschutzgesetzes ist auch die Umgebung eines Kulturdenkmals Gegenstand des Denkmalschutzes, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist. Damit könnte dem Vandalismus auf dem Kreuzkapellenberg Einhalt geboten werden.

Für den Gedenkstein wird in den nächsten Tagen ein Fundament aus Beton gegossen. Der Werkstein besteht aus einer ausgetauschten sandsteinernen Ecke vom Trog des historischen Franziskanerbrunnens beim Medizinischen Versorgungszentrum und liegt noch auf dem Firmengelände von Steinmetzmeister und Stadtrat Jürgen Poppitz. Dieser Stele wird ein Ständer für die Hinweistafel vorgelagert. Dabei handelt es sich um einen Vierkantstab aus Edelstahl, an dem pultartig eine Platte mit dem Text und den Abbildungen befestigt wird.

Der einstige Kapellenchor mit Dreiachtelschluss war in Richtung Stadt ausgerichtet, sodass man von dem Werkstein mit Hinweistafel einen herrlichen Blick auf die auf dem Schüttebergausläufer gelegene Horber Altstadt haben wird. Ins Auge stechen wird dabei die Stiftskirche Heilig-Kreuz.

Die dortigen Chorherren waren aufgrund einer Stiftung bis zur Schließung der Kapelle im Jahr 1788 verpflichtet, einmal pro Woche auf dem Kreuzkapellenberg eine Messe zu halten.

Darüber hinaus war die vor dem Hochgericht gelegene Heiligkreuzkapelle eine Stätte, an der die vom Horber Stadtgericht zum Tode verurteilten Delinquenten ihre letzte Beichte ablegen und Trost von einem Geistlichen erhalten konnten. Dabei wurde die Kapelle zur Zeit der Horber Hexenverfolgungen zwischen dem 16. und dem 17. Jahrhundert wohl am stärksten frequentiert.

An dieses dunkle Kapitel der Horber Stadtgeschichte wird die Stadt selbst mit einer Gedenktafel beim Wasserturm erinnern, wo zwischen Galgenfeld und Galgenhalde einst der dreischläfrige Galgen mit dem Rad gestanden haben soll.