Auch Kitas sollen bald wieder in den Regelbetrieb gehen. (Symbolbild) Foto: akira_photo – stock.adobe.com

Corona-Lockerungen: Alle Kinder sollen täglich ihre bisherige Einrichtung besuchen können. 

Horb - An den Horber Grundschulen und den Kindergärten startet am 29. Juni wieder der Regelbetrieb. Dies teilt die Stadtverwaltung mit. Die Corona-Verordnung des Landes sieht keine Abstandsvorschriften mehr für Kinder untereinander vor, weil Kinder unter zehn Jahren beim Infektionsgeschehen laut einer Studie der Landesregierung keine große Rolle spielen sollen. Lediglich Erwachsene untereinander müssen die Abstände noch einhalten. Allerdings gelten nach wie vor strenge Hygieneregelungen. In den weiterführenden Schulen wird für die Klassenstufen fünf bis sieben weiterhin eine Notbetreuung eingerichtet.

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Grundschulen

Nicht in allen Fächern wird unterrichtet, die Schulleitungen passen die Lehrpläne entsprechend an. Pausen sollen möglichst versetzt stattfinden. Die Stadt Horb bietet außerunterrichtliche Betreuung für alle Kinder an, die bereits vor Corona dafür angemeldet waren. Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, dürfen aus der Betreuung abgemeldet werden. Bei Bedarf und sofern noch Kapazitäten frei sind, können zusätzliche Kinder mit aufgenommen werden. Es gelten die Elternbeiträge entsprechend den Bedingungen vor Corona. Der zeitliche Umfang entspricht ebenfalls dem Umfang der Betreuung an der jeweiligen Schule wie vor der coronabedingten Schließung.

Kindergärten allgemein

Am Montagnachmittag haben die Stadt Horb und die kirchlichen Träger in einem Gespräch die Konzepte für die Öffnung der Kindertageseinrichtungen abgestimmt. Ziel ist es, dass alle Kinder täglich ihre bisherige Kita besuchen können. Kinder werden in der Gruppe betreut, die sie vor der allgemeinen Schließung besucht haben und möglichst immer von den gleichen Betreuungspersonen. Die Gruppengröße entspricht der genehmigten Größe vor Corona, teilt die Stadt weiter mit.

Offene Gruppen

Offene Gruppen werden möglichst auf ein festes Gruppensystem umgestellt. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat zwischenzeitlich seine Einstufung zu den Risikogruppen an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Eine allgemeine Einstufung zu einer Risikogruppe gibt es demnach nicht mehr. Es können alle Erziehungskräfte wieder eingesetzt werden, außer es besteht ein individuelles Risiko, das im Rahmen einer medizinischen Beurteilung festgestellt wird. Steht nicht ausreichend Personal zur Verfügung, können die Öffnungszeiten angepasst werden.

Allerdings gehen die Kindergartenträger momentan davon aus, dass die Kinder in vollem Umfang wie vor Corona betreut werden können. Kranke Kinder dürfen die Kita nach wie vor nicht besuchen. Eltern müssen bescheinigen, dass ihr Kind gesund ist. Bring- und Abholsituationen werden zwischen den Einrichtungen und den Eltern individuell abgestimmt. Im Rahmen der Ganztagesbetreuung wird auch wieder Mittagessen angeboten. In den Sommerferien sind die Kindertageseinrichtungen zu den bereits bekannt gegebenen Zeiten geschlossen. Eingewöhnungen können wieder stattfinden, begleitende Eltern müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Gebühren

Ab 1. Juli werden wieder die normalen Betreuungsgebühren erhoben. Die für März bereits abgebuchten Gebühren werden zur Hälfte zurückerstattet oder mit den Gebühren für Juli sowie dem 29. und 30. Juni verrechnet. Der Gemeinderat hatte beschlossen, die Gebühren während der Kindergartenschließung zu erlassen. Eine Notbetreuung wird tagesgenau abgerechnet. Dieses gilt für alle Kindertageseinrichtungen in Horb, unabhängig vom Kindergartenträger.