In Horb könnten die Betreuungsplätze knapp werden. (Symbolfoto) Foto: Kahnert

Änderung der Corona-Verordnung: Kindergarten-Plätze könnten zum Problem werden.

Horb - Die Stadtverwaltung Horb reagiert auf die Ankündigung der Landesregierung, dass die bisherige Notbetreuung für Kinder, deren Eltern beide in "systemrelevanten" Berufen beschäftigt sind, erweitert und auch für Eltern mit Präsenzpflicht am Arbeitsplatz angeboten werden soll. Dieses soll durch eine erneute Änderung der Corona-Verordnung geregelt werden und ab Montag. 27. April, gelten. Derzeit liege lediglich ein Entwurf der Änderungs-Verordnung vor.

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Auf dieser Grundlage erarbeite die Stadtverwaltung ein Konzept, in welcher Kindergarteneinrichtung wie viel Kinder betreut werden können, damit mit Veröffentlichung der Verordnung die Vorgaben auch schnell umgesetzt werden können. Die Betreuung an den Schulen wird von der Schulleitung, in Abstimmung mit der mit der Stadt als Schulträger, organisiert.

Die Stadt schreibt: "Engpässe könnten vor allem im Bereich der Kindergärten auftreten." Nach dem Verordnungsentwurf müsse die Zahl der Kinder, die in einer Gruppe betreut werden darf, mindestens halbiert werden. Personal, welches zu Risikogruppen gehört dürfe nicht eingesetzt werden. Bestimmte Hygienestandards müssen eingehalten werden. "Dieses sind begrenzende Faktoren, welche dazu führen können, dass nicht alle Kinder betreut werden können, deren Eltern nach der neuen Regelung eine Notbetreuung in Anspruch nehmen könnten", so die Stadt. Deshalb sieht der Verordnungsentwurf auch vor, welche Kinder bevorrechtigt betreut werden sollen, wenn die Betreuungskapazitäten in der Einrichtung nicht ausreichen. Es sei vorgesehen, nach Vorliegen der beschlossenen Corona-Verordnung einen Elternbrief mit weiteren Informationen zu verschicken. Dieser kann dann auch auf der städtischen Homepage www.horb.de/corona abgerufen werden.

Eltern könnten ihre Kinder ab Freitag, 24. April, anmelden: von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Samstag, von 10 bis 14 Uhr; Eltern Kindergarten: Telefon 07451/901-300, Eltern Schule (1. bis 7. Klasse): Telefon 07451/901-301.

Eltern, deren Kind bisher in einer Tagespflegeeinrichtung betreut wurde, müssen Sich an den Tageselternverein Freudenstadt, Außenstelle Horb, wenden.