Im Verfahren, das am Dienstagnachmittag vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, ging es um eine Bestell-E-Mail. (Symbolfoto) Foto: dpa

Prozess: Rechnung nicht bezahlt. Unternehmer muss 200 Euro zahlen. Verfahren eingestellt.

Horb - Mit einer ordentlichen "Schelle" ist ein Unternehmer aus Horb davon gekommen. Vor dem Amtsgericht wurde sein Fall unter "Computerbetrug" verhandelt. Letztendlich wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro das Verfahren eingestellt.

Im Verfahren, das am Dienstagnachmittag vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, ging es um eine Bestell-E-Mail. Ein heute 36-jähriger Selbstständiger aus dem Stadtgebiet hatte im März 2016 bei einem Textilunternehmen 15 T-Shirts in unterschiedlichen Größen und Farben für einen Auftrag bestellt. Normalerweise macht das Unternehmen keine Geschäfte per Lieferung und Rechnung, sondern Abholung vor Ort und Barzahlung ist dort Standard. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Zufällig waren nicht alle Waren vorrätig, die Ladenverantwortliche bat um ein Bestellung per E-Mail und versprach im Gegenzug die Ware zu schicken und eine Rechnung auszustellen. Die Ware und die Rechnung in Höhe von 580 Euro kamen beim Käufer an und dann nahm eine Verkettung recht ungewöhnlicher Vorfälle seinen Lauf.

"Normalerweise hätte das Textilunternehmen, mit denen wir schon lange eine gute Geschäftsbeziehung haben, den Betrag auf einem Konto abbuchen können, doch genau in dieser Zeit haben wir die Bank gewechselt" so der erste schwache Verteidigungsversuch des Geschäftsinhabers. Was folgte, das waren Mahnungen, von denen der Beschuldigte jedoch nichts mitbekommen haben wollte.

"Die erste Mahnung die ich wissentlich mitgekriegt habe war ein Schreiben vom 10. August", behaupte er, obwohl dem Gericht eine Mahnung, die per Einschreiben mit Rückschein zuging, vorlag. "Die hat meine Frau unterschrieben", so seine Begründung eigener Ahnungslosigkeit. Insgesamt gab er jedoch zu, dass es bei ihm in den vergangenen Jahren sowohl geschäftlich als auch privat drunter und drüber gegangen wäre. Oft sei auch die Gerichtsvollzieherin im Unternehmen gewesen. Diese sagte in einem vor dem Prozess stattgefundenen Gespräch mit Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick, dass der Mann im Grunde genommen zu bedauern wäre, doch alle Versprechen, die er wegen Rückzahlungen oder Schadensausgleich mache, pünktlich einhalte.

Als Gründe für dieses geschäftliche und vor allem finanzielle Tohuwabohu gab der Betroffene einen Großauftrag, den er von einer Schweizer Firma erhalten habe an sowie den sehr bedenkliche Gesundheitszustand einer direkten Familienangehörigen, die rund um die Uhr Betreuung braucht. Für den Großauftrag hätte er extra eine Maschine im Wert von 15.000 Euro anschaffen müssen, doch das Geld, dass ihm dieser Auftrag bringen sollte, auf das musste er teileweise Monate warten.

Unter dieser Problemlawine wurde dann halt die Rechnung des Textilunternehmens begraben und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Inzwischen ist der Schaden jedoch bezahlt und der Vollstreckungsbehörde wurde mitgeteilt, dass man den Fall nun da acta legen könne. Dies ging aber wegen des öffentlichen Interesses nicht, da am 24. Februar ein Strafbefehl erging, gegen den der Beschuldigte Widerspruch einlegte.

Der Verteidiger des Angeklagten betonte, dass sein Mandant sicher nicht für sein Geschäftsgebaren gelobt werden muss, doch habe dieser immer versucht alle Forderungen zu befriedigen. Nach Ansicht des Rechtsanwalts müssten auch ein paar der Geschäftspartnern des Angeklagten vor Gericht sitzen, doch der Vorsitzende beruhigte, indem er sagte: "Wir machen einen nach dem anderen."

Da sich der Angeklagte wirklich reuig und aufgeschlossen zeigte, der Betrag ausgeglichen ist und ein weiteres Verfahren, bei dem es um gerade mal 68 Euro geht, eher als Bagatelle zu sehen ist, wurde sich auf die Einstellung geeinigt. "Eine kleine Strafe muss sein", so Oberamtsanwalt Karl Jauch und auch der Angeklagte fand es recht gut, dass er "mal so eine richtige Schelle kriegt".