Das Amtsgericht in Horb. Foto: Hopp

Angeklagter schlägt mit Glas zu.  Verletzungen nahe an der Halsschlagader.

Horb - Tatort "Bermudadreieck" Horb: Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick verurteilte am Dienstag einen Horber Gastronomen wegen gefährlicher Körperverletzung zu elf Monaten Strafhaft. Und dies ohne Bewährung.

Vorausgegangen war eine Straftat der gefährlichen Körperverletzung am 16. März, morgens um 3 Uhr, die sich in der Horber Kaiserpassage abspielte.

Sauftour eskaliert

Der beschuldigte Wirt hatte zuvor in seiner eigenen Kneipe am Oberen Marktplatz nach eigenen Angaben eine halbe Flasche Raki geleert, war dann nach Mitternacht die paar Meter Richtung Neckarstraße ins Horber "Bermudadreieck" marschiert und hatte in einer der dortigen Gastwirtschaften noch einige Whisky-Cola konsumiert.

Spät in der Nacht soll es dann vor einer der Wirtschaften zuerst zu einem verbalen und später zu einem handgreiflichen Streit gekommen sein. Eine der beiden Zeuginnen feierte dort mit ihren Bekannten feuchtfröhlich in einem der Lokale, als der Angeklagte mit der Gastwirtin vor dem Lokal Streit anfing. Die Zeugin, nicht mehr ganz nüchtern, wie sie unumwunden zugab, mischte sich ein. Sie und der Täter beschimpften sich gegenseitig recht deftig, und die Dame rückte dem Beklagten immer näher auf die Pelle, wie ein weiterer Zeuge aussagte. Der Angeklagte packte sie darauf mit der linken Hand am Hals und drückte zu.

Mit zersplittertem Glas attackiert

Dies sah ein Bekannter der Frau. Er wollte seiner Bekannten beistehen, doch ehe er sich versah, hatte er das Glas, das der Angeklagte die ganze Zeit in der rechten Hand hielt, an der linken Backe. Das Glas zersplitterte und Helfer fing sich zwei tiefe Schnitte, die später im Nagolder Krankenhaus genäht werden mussten, und viele kleine Glassplitter im Gesicht ein.

"Wir können von Glück sagen, dass wir hier heute diesen Fall nur vor dem Amtsgericht verhandeln. Wir hätten uns auch leicht vor dem Schwurgericht treffen können, so nah lagen die Verletzungen an der Halsschlagader", merkte Trick zu den Verletzungen an.

Obwohl es "nur" zwei Schnitte an der Wange waren, blutete der Geschädigte extrem und musste noch vor Ort Notärztlich versorgt werden. Die Spuren dieser Nacht wird der junge Mann nun immer mit sich herumtragen. Er gab an, dass er noch einige Tage danach, vor allem beim Grinsen und Sprechen Schmerzen gehabt habe.

Der Beschuldigte selbst konnte sich nur noch bruchstückhaft an die Vorgänge erinnern. Seiner Meinung nach war es ein gezielter Komplott gegen ihn. "Die haben mich ausgesucht, um mich anzustressen", brachte er zu seiner Verteidigung hervor. Sauer zeigte er sich während der Verhandlung darüber, dass man "seinen" Zeugen nicht geladen habe, der bestätigen könne, dass er mehr oder weniger gar nichts gemacht hätte. "Deshalb steht schon von vorneherein fest, wie das hier ausgeht, da ist schon alles gelaufen", warf er sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem Gericht vor.

Dieser Vorwurf kam beim Gericht nicht besonders gut an, da der Angeklagte schon vor Beginn der Verhandlung für Ärger gesorgt hatte. Er erschien nicht zur angesetzten Uhrzeit, und man musste ihn per Vorführbefehl erst suchen und dann von zwei Beamten ins Gericht bringen lassen.

Uneinsichtig vor Gericht

Die ermittelnde Beamtin schilderte im Zeugenstand das Verhalten des Angeklagten als aggressiv. "Aber das kennen wir von ihm, er ist immer provozierend, wenn er betrunken ist." Bei seiner späteren Vernehmung, als er wieder nüchtern war, sei der Angeklagte recht kooperativ gewesen", ergänzte sie.

Im Zuge der Beweisaufnahme wollte Richter Trick vom Geschädigten wissen, ob er seinen Widersacher in der Zwischenzeit nochmals getroffen habe. "Ja, durch Zufall vor gut drei Wochen wieder in einem der Lokale in der Neckarstraße. Er kam auf mich zu und sagte, dass ich Stress bekommen würde, wenn er Probleme vor Gericht bekommen wird." Diese Drohung wertet die Staatsanwaltschaft später als Zeugenbeeinflussung.

Insgesamt wenig positiv fand Staatsanwalt Ruetz auch das Verhalten des Angeklagten während des Prozesses. "Sie zeigen keinerlei Reue, kein Schuldverständnis und Sie nutzen nicht die Möglichkeit der Hauptverhandlung, um sich für ihre Tat zu entschuldigen." Für Ruetz war klar, dass es sich hier um eine gefährliche Körperverletzung, bei der der einschlägig vorbestrafte Täter bewusste ein Glas als Schlagwaffe einsetzte, handele, die nicht mehr als minderschwerer Fall abzuurteilen sei.

Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick ging die Sache noch eine Spur härter an. Er bestätigte dem Angeklagten ein Alkoholproblem und bemerkte in seiner Urteilsbegründung, dass sich der Angeklagte während der Verhandlung so präsentiert habe, wie er sich auch draußen im wahren Leben zeige. "Und hier muss hart durchgegriffen werden", das klare Statement des Strafrichters. Deshalb auch eine Strafe von Monaten ohne Bewährung, gegen die der Verurteile nun Rechtsmittel einlegen kann.

"Ich will doch nicht dafür verantwortlich sein, dass Sie hier weiter durchs Dorf ziehen und Leute zusammenschlagen. Diesen Schuh ziehe ich mir ganz bestimmt nicht an", sagte der Richter gegen Ende des Prozesses im Rahmen seiner Urteilsbegründung. Er schob nach, dass der Täter von einer Bewährungsstrafe "Lichtjahre entfernt" war. Staatsanwalt Armin Ruetz hatte zwar 14 Monate Haft gefordert, konnte sich jedoch vorstellen, dass man diese gegen strenge Auflagen zu Bewährung aussetzt. Allein die 14 Monate auf Bewährung waren dem Angeklagten jedoch schon zu viel, wie er in seinem letzten Wort betonte. "Das ist zu hart, was der will."