Bei der Hochwasserschutzmaßnahme M 4 Kernstadt ist aus diesem Blickwinkel die rechte Seite betroffen. Hinter den Bäumen liegt der Parkplatz Hochbrücke. (Archivfoto) Foto: Fahrland

"Ich hoffe doch, dass inzwischen keinerlei Zweifel mehr an der Notwendigkeit unseres Handelns bestehen", sagte Bürgermeister Hermann Acker in der Oberndorfer Gemeinderatssitzung am Dienstag und meinte mit Blick auf die Katastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die in Oberndorf geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Kernstadt.

Oberndorf - Diese beziehungsweise die damit verbundene Fällung von Bäumen auf der Dammkrone des Neckars hatten für reichlich Protest bei den Bürgern und einen Einwohnerantrag gesorgt.

Im Technischen Ausschuss war dieser bereits vorbesprochen worden. Dabei war Bürgermeister Acker auf den Erörterungstermin am 19. Mai eingegangen, bei dem die Stadtverwaltung zugesagt hatte, bis zur Genehmigung der Hochwasserschutzmaßnahme Kernstadt keine Bäume zu fällen.

Das Umweltschutzamt des Landratsamtes Rottweil hatte seinerseits bestätigt, die Umweltverbände im Zuge des Verfahrens anzuhören. Im Ausschuss war auf ausdrücklichen Wunsch der Einwohnerantragsteller der Empfehlungsbeschluss ergangen, beim Landratsamt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zu beantragen – auch wenn die Entscheidung darüber dann dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde obliegt.

Für das Vorhaben werde zudem eine unabhängige ökologische Baubegleitung beauftragt. Ein Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung für die geplanten Maßnahmen sei von der Stadt Oberndorf noch nicht eingereicht worden. Zudem habe man sich beim Erörterungstermin darauf geeinigt, dass die beauftragten Fachbüros gemeinsam mit dem Sachverständigen Lothar Wessolly erneut die Hochwasserschutzmaßnahmen betrachten und gegebenenfalls alternative Lösungsvorschläge ausarbeiten, fasste Acker nochmals zusammen. Erste Überlegungen und Vorschläge gebe es schon, berichtete der Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung.

Mit dem besprochenen Verfahren sei man einverstanden, äußerte sich Antragstellerin Beatrix Lamprecht vom NABU/BUND kurz dazu, ehe Dieter Rinker (FWV) das Wort ergriff.

Er bezog sich auf einen Zwischenbericht des Ingenieurbüros, dem zufolge nach einem Gespräch mit dem Gutachter Wessolly zum Erhalt der Bäume massiv ins Wurzelwerk eingegriffen und von gültigen DIN-Normen abgewichen werden soll. "Was ist, wenn dennoch ein Baum umfällt?", wollte er wissen. Er würde die DIN-Normen ungern über den Haufen werfen und ins Risiko gehen, stellte er klar.

Erheblicher Klärungsbedarf

Bürgermeister Acker pflichtete ihm bei. Bei derartigen Überlegungen stellten sich ihm die Haare zu Berge, meinte er. "Wir werden als Verwaltung jedenfalls keinen Experimenten zustimmen, bei denen die Standsicherheit der Bäume nicht absolut gewährleistet ist. Zumindest solange nicht, bis feststeht, dass die Stadt in Schadensfällen nicht haftet und dass sich unsere Mitarbeiter keinen strafrechtlichen Risiken aussetzen."

Für so einen Fall müssten dann schon die Ingenieurbüros und Gutachter eintreten. Bekanntlich sei das aber nie der Fall, so Acker. Für die Verwaltung bestehe noch ein erheblicher Klärungsbedarf, für den man sich die nötige Zeit nehmen müsse. So werde man unter anderem bei der Versicherung abfragen, was passierten, wenn man von den DIN-Normen abweiche.

Generell wolle man mit den Hochwasserschutzmaßnahmen Ereignisse wie in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen verhindern und Schäden von der Stadt abwenden. In den genannten Bundesländern sei man wohl froh über jeden Baum, der nicht von den Fluten mitgerissen worden sei und Schaden verursacht habe.

"Die jüngste Vergangenheit müsste doch jedem klar gemacht haben, dass Bäume in den Flussbereichen nur dann ihre Berechtigung haben, wenn sie absolut standsicher sind", so Acker. Daran müsse man auch die weiteren Diskussionen ausrichten. Schließlich zeige die Klimaveränderung auf, dass Starkregenereignisse zunehmen und Stürme immer heftiger auftreten.

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, wie besprochen zu verfahren, schloss sich der Gemeinderat bei einer Enthaltung an.