Wenn es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt, besteht für Polizisten unter Umständen Ansteckungsgefahr. Foto: factum/Simon Granville

Die Polizei erfasst in ihren Registern Menschen mit HIV- oder Hepatitisinfektionen als ansteckend. Der grüne Innenpolitiker Oliver Hildenbrand nennt das Stigmatisierungen und will die Hinweise streichen lassen.

Stuttgart - Aids- oder Hepatitisinfizierte sollten in den polizeilichen Datenbanken nicht länger als ansteckend gekennzeichnet werden. Das fordert Oliver Hildenbrand, der innenpolitische Sprecher der Grünen im baden-württembergischen Landtag. Die Betroffenen werden mit dem sogenannten personengebunden Hinweis „ANST“ für „Ansteckungsgefahr“ in den Informationssystemen geführt, damit Polizisten bei möglichen Kontakten vorgewarnt sind.

 

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Dagegen wendet sich Hildenbrand entschieden: „Die ANST-Kennzeichnung schützt nicht, sondern sie stigmatisiert und schadet. Sie bietet eine trügerische Scheinsicherheit, aber keinen Schutz vor Infektionen“, sagte der Landtagsabgeordnete unserer Zeitung. Er strebt an, dass die Kennzeichnung bundesweit aus den polizeilichen Datenbanken gestrichen wird.

Aidshilfe fordert seit Jahren, die Daten zu löschen

Mitstreiter Hildenbrands ist unter anderem die Aidshilfe. Die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Aidshilfe haben schon 2015 gefordert, „die kontraproduktive und stigmatisierende Praxis der Kennzeichnung von Menschen mit dem Kürzel ANST unverzüglich zu beenden und alle entsprechenden Daten sofort zu löschen.“

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Franz Kibler, der Geschäftsführer der Stuttgarter Aidshilfe, sagte unserer Zeitung: „Es gibt gar keinen Grund, solche Informationen zu speichern. Das ist stigmatisierend und ungerecht.“ Für die Polizei sei die Information irrelevant. „Die Polizisten setzen sich keiner Gefahr aus. Bei Kontakten, die die Polizei haben kann, gibt es kein Infektionsrisiko“, betont er. Zudem seien die allermeisten HIV-Infizierten therapiert und damit nicht infektiös. Kibler greift zu einem drastischen Beispiel: „Selbst Beißen wäre kein Infektionsrisiko.“

Hildenbrand: Zahl der Kennzeichnungen ist „irritierend hoch“

Im polizeilichen Auskunftssystem Baden-Württembergs (POLAS-BW) sind derzeit 1698 Personen mit dem Hinweis Ansteckungsgefahr gekennzeichnet. Das geht aus einer Antwort von Innenminister Thomas Strobl (CDU) auf eine Anfrage von Hildenbrand hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Im gemeinsamen Informationssystem des Bundes und der Länder (INPOL) sind demnach 6862 Personen so gekennzeichnet. Das macht Hildenbrand stutzig. Im Vergleich dazu sei die Zahl aus Baden-Württemberg „irritierend hoch“, findet er, und Franz Kibler pflichtet ihm bei.

Laut Robert-Koch-Institut leben in Baden-Württemberg geschätzt etwa 10 500 Menschen mit dem HI-Virus, das Landesgesundheitsamt hat bisher in diesem Jahr im Land knapp 2000 Infektionen mit Hepatitis B und C registriert. Vor diesem Hintergrund will Hildenbrand die Anzahl der Kennzeichnungen im Polizeiregister kritisch hinterfragen. „Es muss dringend überprüft werden, ob die Erfassungspraxis in Baden-Württemberg tatsächlich mit den bundesweit geltenden Vergabekriterien im Einklang steht“, sagte er unserer Zeitung.

Allerdings erklärt ein Sprecher Strobls, in dem Informationssystem des Bundes und der Länder seien nicht alle Delikte aufgeführt, beispielsweise keine Verkehrsunfälle und auch Körperverletzungen nur dann, wenn sie von länderübergreifender Relevanz seien, wie etwa bei Fußballhooligans.

Strobl: Kriterien sind „sachgerecht“

Strobl hält die Kennzeichnung weder für verzichtbar noch für stigmatisierend. Er erklärt in der Antwort auf die Anfrage, es werde keineswegs jeder Infizierte gekennzeichnet. Der personengebundene Hinweis dürfe nur vergeben werden, wenn der Betroffene die Infektionskrankheit gegen Polizisten oder andere „bereits eingesetzt hat“ oder wenn es Anhaltspunkte gebe, dass er sie einsetzen könnte. Der Hinweis komme auch in das Register, wenn zu vermuten sei, „ dass der Betroffene bei zukünftigen Straftaten erhebliche Gewalt gegen Personen einsetzen wird und daraus Gefahren für Polizeibedienstete (. . .) resultieren können“. Strobl betont, die Kriterien seien überarbeitet worden und in der jetzigen Form seit 2019 bundesweit gültig. Das Innenministerium Baden-Württemberg bewertet sie als „sachgerecht“.

Schutz der Polizeibeamten

Fachlich seien die Vermerke begründet, um Polizeibeamte zu schützen, erklärt Strobl. Infektionen seien trotz der Therapien nicht ganz auszuschließen. Je gewalttätiger die infizierte Person werde, desto höher sei das Verletzungsrisiko aller Beteiligten „und damit das Risiko der Übertragung von infiziertem Blut oder des Blut-Schleimhaut-Kontaktes“. Dem hält Hildenbrand entgegen, bei Polizeieinsätzen sollte immer auf Infektionsschutz geachtet werden, unabhängig davon, „ob dieser fragwürdige Warnhinweis in der Datenbank vermerkt ist“. 

Er fordert außerdem, „dass alle von dieser Kennzeichnung betroffenen Personen informiert werden, damit sie sich gegen diese stigmatisierende Etikettierung wehren können“. Das Innenministerium erwidert, eine aktive Information sei nicht vorgesehen.

Thema der Innenministerkonferenz

Dauerbrenner
 Unter welchen Voraussetzungen personengebundene Hinweise vergeben werden, haben die Innenminister der Länder (IMK) laut Auskunft aus dem baden-württembergischen Ministerium mehrfach diskutiert. Besonders in den Jahren 2011, von 2014 bis 2015 sowie im Jahr 2019 seien sie „regelmäßig Gegenstand der Diskussion und Prüfung“ gewesen.

Neuauflage
 Oliver Hildenbrand verlangt, dass sich die IMK erneut damit befasst.