Was gilt künftig für Heizungen? Mit einem neuen Gesetz sollen Änderungen kommen. Foto: dpa/Peter Kneffel

Thomas Heilmann ist der CDU-Abgeordnete, der mit seiner Verfassungsklage das Heizungsgesetz vor der Sommerpause erst einmal stoppte. Nun übt er auch weiter Kritik am Vorgehen. So ist die Lage in Hinblick auf das Gesetz.

Vor dem geplanten Bundestagsbeschluss zum sogenannten Heizungsgesetz an diesem Freitag werden den Abgeordneten aus Sicht des CDU-Politikers Thomas Heilmann noch immer Beratungsrechte verwehrt. „Die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten werden wieder verletzt, wenn zusätzliche Beratungen unterbleiben“, sagte Heilmann der „Bild am Sonntag“. Heilmann hatte mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor der Sommerpause einen Aufschub des Gesetzgebungsverfahrens wegen zu geringer Beratungszeit erwirkt.

Zusätzliche Beratungszeit kann es für Heilmann allerdings nur mit zusätzlichen Sitzungen des zuständigen Energieausschusses geben. „Die letzte Lesung im Bundestag ist allein nicht ausreichend“, sagte Heilmann. Sollte die Regierung nächste Woche nicht nachsteuern, „würde sie ein formell verfassungswidriges Gesetz beschließen“, fügte er hinzu.

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP widersprechen dem Vorwurf. „In den sitzungsfreien Wochen im Sommer hatten alle Kollegen ausreichend Zeit, sich intensiv damit auseinanderzusetzen, so dass einer informierten Entscheidung bei der Abstimmung im September nichts im Wege steht“, sagte etwa FDP-Fraktions-Vize Lukas Köhler der Zeitung.

Wird das Fragerecht der Abgeordneten verletzt?

Die CDU/CSU-Fraktion hatte zuvor beklagt, die Bundesregierung verletzte das Fragerecht der Abgeordneten. Anlass war eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion zu offenen Punkten im Gebäudeenergiegesetz, wie es offiziell heißt. Diese sei nur unvollständig beantwortet worden.

In einem Protestbrief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) schrieb der Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU), das Wirtschaftsministerium habe in seiner Antwort „zu zentralen Punkten gegenüber dem Parlament die Auskunft verweigert“. Darüber berichtete zunächst die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstag), das Schreiben liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor. In einem zweiten Brief bat Frei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) um Unterstützung in dieser Sache. Frei schrieb an Habeck und Schmidt, nötig sei „Klarheit über die beabsichtigten Regelungen und deren Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Unternehmen“.

Das sagt Lindner zum Gesetz

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hält das Heizungsgesetz jetzt für praxistauglich. „Wir haben es grundlegend verändert, indem es mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt wird“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Es sei „außerdem technologieoffen, denn nicht jedes Gebäude ist für eine Wärmepumpe geeignet“. Es sei nun „kein Gesetz mehr, vor dem die Menschen Angst haben müssten, weil der Staat in ihren Heizungskeller steigt“.