Verteidigungsministerium will offene Fragen klären. "Keinerlei Hinweise auf befangene Entscheidungen".

Oberndorf/Berlin - Die Anschaffung des neuen Sturmgewehres für die Bundeswehr bleibt undurchsichtig: Jetzt will das Verteidigungsministerium die Schlussetappen des Bieterwettbewerbes offenbar wiederholen - lässt aber weitgehend im Dunkeln, was am Auftrag an die Südthüringer Haenel-Fabrikation nicht passt. Schließlich hatte das Ministerium die Vergabe gestoppt, so dass der unterlegene Anbieter Heckler & Koch aus Oberndorf am Neckar im Vorteil schien. Jetzt steht diese Einschätzung wieder auf der Kippe.

Die neuerliche Wende wurde am Montagabend in einer Unterrichtung des Ministeriums für die Obleute im Bundestag erkennbar. Eine umfangreiche Aufarbeitung habe ergeben, dass es "keinerlei Hinweise auf befangene Entscheidungen" gegeben habe, heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Das Ministerium hat demnach das Verfahren auf einen früheren Sachstand zurückgesetzt. "Die Vorgehensweise stellt keine Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens dar. Ausgehend davon, dass das Verfahren in den Stand Angebotswertung zurückversetzt ist, wird jetzt die Wertung der bereits vorliegenden Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte wiederholt", heißt es in der Unterrichtung. Und weiter: "Die Gleichbehandlung der Bieter war jederzeit sichergestellt. Die vergaberechtlichen Grundsätze von Wettbewerb und Transparenz wurden eingehalten".

Missverständnisse wurden nicht ausreichend vermieden

Das Ministerium räumt allerdings ein, in eigenen Unterlagen Missverständnisse nicht ausreichend vermieden zu haben. An beide Bieter seien nach Abgabe des letztverbindlichen Angebots ("Best-And-Final-Offer") "Aufklärungsschreiben" gerichtet worden, "um Rechenfehler und Ungenauigkeiten sowie Widersprüche auszuräumen".

Ein zweiter Streitpunkt - Heckler & Koch wirft Haenel eine Patentrechtsverletzung vor - betrachtet das Ministerium offenkundig als Streit unter den Unternehmen. "Dabei geht es vereinfacht ausgedrückt darum, dass die Waffe auch nach einem Untertauchen im Wasser schussfähig bleibt. Auf Nachfrage erklärte die Firma Haenel, dass sich dies allenfalls auf das zivile, halbautomatische Gewehr CR  223 und nicht auf das angebotene vollautomatische Gewehr beziehen würde", hieß es aus dem Ministerium.