Auch für ein Grab auf dem Friedhof Heiligkreuz sind bald deutlich höhere Gebühren zu bezahlen. Der Gemeinderat hat am Donnerstag eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Foto: Stopper Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Satzungsänderung ermöglicht Beisetzungen nach muslimischem Brauch

Beerdigungen werden in Hechingen teurer, und auf dem Heiligkreuz-Friedhof sind künftig auch Bestattungen nach muslimischer Tradition möglich. Das regelt die neue Friedhofssatzung, die am Donnerstag im Gemeinderat beschlossen wurde.

Hechingen. Die Gebührenerhöhungen für die sehr unterschiedlichen Bestattungsformen sind teilweise drastisch, ein Erdreihengrab beispielsweise – eine eher günstige Bestattungsform – wird statt bislang 900 Euro dann mehr als das Doppelte kosten.

AfD-Gemeinderat Kai Rosenstock kritisierte diese Erhöhung als unsozial. Die Stadt habe kürzlich bereits die Kindergartengebühr stark angehoben. In seinem Fall mache dies jährliche Mehrkosten von über 1000 Euro aus. Er plädierte dafür, die Friedhofskosten viel stärker aus Steuermitteln der Allgemeinheit zu finanzieren. Sonst müssten sich weniger begüterte Schichten mit einem günstigen Grab im Ruheforst begnügen, was viele aus religiösen Gründen aber nicht wollten.

Stadt will möglichst hohen Kostendeckungsgrad

Die Stadt aber will genau den gegenteiligen Weg einschlagen und eine möglichst hohe Kostendeckung durch die Gebühren erreichen. Zunächst 70 Prozent, vom 1. Januar 2023 an dann 80 Prozent. Wann und ob die 100-Prozent-Grenze je erreicht wird, steht derzeit noch nicht fest.

Ausdrücklich ausgenommen davon sind aber Gräber für Kinder und für noch ungeborene Säuglinge, so genannte "Engelsgräber". Es gibt kaum Gebührenerhöhungen, und hier wird auch von der Regelung abgewichen, dass solche Gräber nach Ablauf der Belegungsfrist geräumt werden. "Das wird sicher nie gegen den Willen der Eltern passieren", versprach Dorothee Müllges, die Erste Beigeordnete der Stadt.

Keine weiteren Diskussionen im Rat gab es zu der Satzungs-Änderung, durch die künftig auch Beerdigungen nach muslimischem Brauch auf dem Heiligkreuz-Friedhof möglich sind. Diese Gräber benötigen vor allen eine spezielle Ausrichtung nach Mekka, und die Toten werden nur in ein Tuch gewickelt ins Grab gelegt. Zur Grabstätte allerdings müssen die Leichname in einem Behälter transportiert sein, einer Art provisorischem Sarg. Alles kein Problem, da waren sich die Gemeinderäte einig und auch die Vertreter der christlichen Kirchen, die ebenfalls in dieser Sache angehört wurden.

Grabfeld befindet sich am hinteren Ende des Friedhofs

Das dafür vorgesehene Grabfeld mit der Nummer 17 befindet sich am dem Eingang gegenüberliegenden Ende des Friedhofs (Richtung Stetten) an der Bahnlinie.