Vor dem Gerichtsgebäude steht der Gefangenentransporter: Die drei Angeklagten werden gleich nach dem Urteil in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht. Foto: ungureanu Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Vor allem auf Dächer von Aussegnungshallen und Wasserhochbehältern hatten es die drei Männer abgesehen

Hechingen. Drei Männer im Alter von 20, 26 und 30 Jahren aus Mazedonien, die seit sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzen, standen am Freitag vor Gericht. Der Vorwurf: durch Buntmetall-Diebstahl ihren Lebensunterhalt verdient zu haben. Strafbar als schwerer Bandendiebstahl, gewerbsmäßig und gemeinschaftlich begangen. Unter anderem hatten sie auf dem Palmbühl ein Kupferdach abmontiert, auf dem Friedhof in Nusplingen, im Naturfreibad Winterlingen, am Wasserhochbehälter beim Malesfelsen.

Bei der Aussegnungshalle in Nusplingen scheiterten sie beim zweiten Versuch, weil inzwischen eine Alarmanlage eingebaut worden war. Tausende Euro hatte der Verkauf gebracht. Und als ein Schrotthändler Verdacht schöpfte, legten sie den gefälschten Bescheid einer Firma aus Wuppertal vor, der sie zum Verkauf berechtigte.

Für den 26-Jährigen, den das Gericht als Kopf und Rädelsführer der Bande betrachtete, las dessen Verteidiger eine kurze Erklärung vor. Ja, alle Tatvorwürfe seien zutreffend. Es tue ihm außerordentlich Leid. Er habe ein paar Jahre mit Frau und vier Kindern in Erlaheim gelebt, und nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden sei, sei er freiwillig ausgereist. Jedoch sei er immer wieder nach Deutschland gekommen, um Frau und Kinder zu besuchen, deren Asylanträge noch laufen.

Die beiden Mitangeklagten seien mit dem Bus aus Frankreich eingereist. Bei einem Zechgelage hätten sie ihm erzählt, dass sie Kupfer stehlen wollten, und er solle doch einfach mitkommen. Der 30-Jährige habe die GPS-Daten der Objekte, wo sich ein Diebstahl lohnte, in seinem Handy gespeichert. Einige Taten habe er zusammen mit einer Person begangen, deren Namen er nicht nennen wolle.

Der 20-Jährige, ein Cousin des Ersten, erklärte über seinen Dolmetscher und seinen Verteidiger, dass die Vorwürfe zutreffen würden, dass er aber nur Angaben zu seinem eigenen Handeln machen werde.

Einzig und allein der 30-Jährige erklärte sich bereit, Angaben zur Person und zur Sache zu machen und darüber hinaus alle Fragen zu beantworten. Obwohl, wie er einfließen ließ, der 26-Jährige ihn im Gefängnis ermahnt habe, nichts zu sagen. Ein Zechgelage? Habe es nicht gegeben. Und die Objekte habe er vorher nicht auskundschaften können, denn er sei zum ersten Mal in Deutschland und wolle auch nie wieder her kommen, wenn er endlich wieder bei seiner Frau und seinem Sohn in Mazedonien sein werde. "Ich will ehrlich Geld verdienen", beteuerte er.

In der Tat seien die ganzen Objekte auskundschaftet worden, räumte der 30-Jährige ein. Aber nicht durch ihn, sondern durch den 26-Jährigen, der die Daten in seinem Handy gespeichert habe. Bei den Diebestouren habe er Schmiere stehen müssen. "Kassiererin" sei die Frau des 26-Jährigen gewesen. Was der Kupferverkauf eingebracht habe, wisse er nicht. Er habe einmal 70 Euro bekommen, seinen "Anteil". Davon habe er aber für Kost und Unterkunft was abgeben müssen. Geblieben seien ihm 26 Euro. Warum er nach Deutschland gekommen sei? "Ich wollte hier auf einer Baustelle arbeiten", sagte er.

Zu den Materialmengen und dem Wert des Diebesguts konnte der Kriminalhauptkommissar, der die Ermittlungen von Anfang an geführt hatte, nichts sagen. Insgesamt habe er 35 Fälle von Buntmetalldiebstählen zwischen 2016 und Anfang 2019 geprüft, aber vor allem die älteren seien nicht "wasserdicht".

Der Staatsanwalt forderte für den 26-Jährigen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten, für dessen 20-jährigen Cousin zwei Jahre und sechs Monate und für den 30-Jährigen zwei Jahre und zwei Monate – in allen drei Fällen ohne Bewährung. Von "Haftempfindlichkeit" sprach der Verteidiger des 26-Jährigen und von Suizidgedanken. Zwei Jahre und acht Monate seien "angemessen". Klauen, meinte der Verteidiger des 20-Jährigen, sei weniger schlimm, wenn keine Person direkt betroffen sei, sondern "nur" die Allgemeinheit. Zwei Jahre seien ausreichend. Und der Verteidiger des 30-Jährigen forderte Bewährung.

Letztere gab es nicht. Aber deutlich weniger, als der Staatsanwalt gefordert hatte: ein Jahr und zehn Monate. Auch bei den beiden anderen blieb das Schöffengericht unter dem Antrag des Staatsanwalts: drei Jahre und vier Monate für den Rädelsführer, zwei Jahre und drei Monate für den 20-Jährigen. Und die Einziehung der geschätzten Schadenssumme. Woher diese aber bezahlt werden soll, bleibt unklar. Klar ist hingegen, dass das Trio nach diesem Urteil in Haft bleibt.