Richter bestraft räuberische Erpressung von Mitgliedern durch "Black Jackets" milde

Von Matthias Badura

Hechingen. Das Hechinger Amtsgericht hat zwei Mitglieder der Gruppe "Black Jackets" wegen räuberischer Erpressung schuldig gesprochen. Die Strafen fielen aber milde aus.

Für den Staatsanwalt stand am Ende der Verhandlung fest, dass auf zwei Mitglieder der "Black Jackets", die im vergangenen November aus der Ortsgruppe Singen aussteigen wollten, Druck ausgeübt wurde.

Ausgeübt hätten diesen Druck zwei führende Köpfe der Ortsgruppe. Sie nahmen die Abweichler im Clubhaus beiseite und erpressten sie massiv. Wenn nicht jeder um die 2000 Euro bezahle, werde man sie "kalt machen", eventuell auch ihre Familien "besuchen" – so lief die Geschichte zumindest nach Ansicht des Staatsanwalts ab.

Allerdings gab es keine Zeugen, die das bestätigten. Ein Zeuge hatte Wochen vorher bei der Polizei zwar noch munter geplaudert, war aber vor Gericht fast stumm. Für Staatsanwalt Engel ein Beleg, dass die Erpressung so gelaufen ist, wie von ihm angenommen. Die "Black Jackets" würden offensichtlich mit ihrer Gewalttätigkeit ein Klima der Angst verbreiten. Den Zeugen mit dem "plötzlichen Gedächtnisschwund" kündigte er ein juristisches Nachspiel wegen Falschaussage an.

Die Verteidiger hielten dem Staatsanwalt entgegen, seine Darstellung beruhe nur auf Schauergeschichten, die Mitläufer in die Welt gesetzt hätten. Unglaubwürdig seien auch die angeblichen Opfer. Als Ex-Mitglieder hätten sie private Rechnungen begleichen wollen und sich die Erpressungs-Story ausgedacht. Ein Gespräch zwischen den Angeklagten und den Aussteigern habe zwar stattgefunden, aber es sei friedlich verlaufen.

Richter und Beisitzer schlossen sich allerdings der Darstellung des Staatsanwaltes an. Es sei überzeugend, was der Anklagevertreter dargelegt habe. Dennoch fielen die Urteile milde aus. Während der Staatsanwalt einen der beiden Angeklagten im Gefängnis sehen wollte, weil er zur Tatzeit unter Bewährung stand, beließ es das Gericht bei Bewährungsstrafen.

An dem Vorfall seien nur Insider beteiligt gewesen, argumentierte das Gericht. Außerdem habe der Angeklagte nun bereits ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Ihm wurden noch im Gerichtssaal die Fußfesseln gelöst und er durfte als freier Mann den Gerichtssaal verlassen.